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SPD zweifelt an Plänen zum Staatsbürgerschaftsentzug für Extremisten

Die SPD äußert Zweifel an der Wirksamkeit der im Sondierungspapier mit der Union vereinbarten verfassungsrechtlichen Prüfung zum Entzug der Staatsbürgerschaft für Extremisten. Vor allem verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Hürden könnten der Umsetzung im Weg stehen, wie der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese in einem Interview erläutert.

Verfassungsrechtliche Hürden

Dirk Wiese, SPD-Fraktionsvize, äußerte sich in der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) skeptisch über die Möglichkeit, Extremisten die Staatsbürgerschaft zu entziehen. „Der Prüfauftrag zum Entzug der Staatsangehörigkeit steht vor erheblichen verfassungsrechtlichen Hürden“, erklärte Wiese. Er betonte, dass völkerrechtliche Vorgaben, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, klare Grenzen setzen, die nicht ohne Weiteres überwunden werden können.

Rechtslage und Grenzen

Wiese ging auch auf die bestehende Rechtslage ein und erläuterte, dass bewusst sehr enge Grenzen gesetzt worden seien. Dabei sei ein Entzug der Staatsbürgerschaft nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich. „Ein Entzug ist nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich, wie der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrormiliz wie dem IS – und dies auch nur, wenn sie volljährig sind und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen“, sagte Wiese. Zudem könne die Staatsbürgerschaft entzogen werden, falls sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde.

Vereinbarungen im Sondierungspapier

Union und SPD hatten in ihrem Sondierungspapier vereinbart, zu prüfen, ob Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, „die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen“, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Prüfung bleibt jedoch vorerst an die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben gebunden, die laut Wiese nur wenig Spielraum für eine Erweiterung der aktuellen Regelungen zulassen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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