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SPD verteidigt Pläne: Bundesregierung bestimmt sichere Herkunftsstaaten per Verordnung

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung künftig die Bestimmung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen. Bedenken, dass dies verfassungswidrig sei, teile sie nicht; die europäischen Regelungen eröffneten diese Möglichkeit.

Koalitionspläne und verfassungsrechtliche Einordnung

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Sonja Eichwede verteidigt die Pläne der Koalition, der Bundesregierung künftig die Bestimmung asylrechtlich sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu ermöglichen. Bedenken, dass dies verfassungswidrig sei, teile sie nicht, sagte Eichwede der Wochenzeitung „Das Parlament“. Die europäischen Regelungen eröffneten diese Möglichkeit.

Bislang erfolgt die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten dem Grundgesetz-Artikel 16a entsprechend durch ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Eichwede sagte, das Wichtige sei nicht, ob die Bundesregierung einen solchen Beschluss fasst oder Bundestag und Bundesrat, sondern welche Voraussetzungen für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten gegeben sein müssen. „Und an diesen Voraussetzungen soll sich schließlich nichts ändern. Das ist das Wesentliche“, sagte sie der Wochenzeitung „Das Parlament“.

Bundesrat als wiederkehrende Hürde

In der Vergangenheit waren vom Bundestag beschlossene Einstufungen als sichere Herkunftsstaaten mehrmals an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Es habe, sagte die SPD-Parlamentarierin der Wochenzeitung „Das Parlament“, mehrfach die Situation gegeben, „dass die Voraussetzungen der Einstufung vorlagen, aber die Entscheidung der Hochstufung aus anderen Erwägungen scheiterte“. Das sei auch kein guter Zustand.

Sie sei „sonst sehr dafür, dass das Parlament Dinge selbst in der Hand hat“, sagte Eichwede der Wochenzeitung „Das Parlament“, aber ob Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, könne auch die Exekutive entscheiden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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