Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die geplante Bürgergeldreform wird voraussichtlich erst abgeschlossen sein, wenn der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas bereits im Bundestag beschlossen ist. Während die Parteibasis über das Vorhaben abstimmt, hält die Regierungskoalition an einem zügigen parlamentarischen Verfahren fest, das deutlich vor dem Ende des innerparteilichen Prozesses abgeschlossen sein soll.
Mitgliederbegehren und Bundestagszeitplan klaffen auseinander
Wie ein Parteisprecher der „Bild am Sonntag“ sagte, startete das Mitgliederbegehren offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5./6. März im Bundestag beschließen – und damit knapp drei Wochen vor Abschluss des SPD-Begehrens.
Juso-Vertreterin sieht „unglücklichen“ Zeitplan
Sophie Ringhand, Thüringer Jusos-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, räumte die Folgenlosigkeit des Begehrens ein. Gegenüber der „Bild am Sonntag“ sagte sie: „Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern.“
Mitinitiator fordert Verschiebung der Reform
Denny Möller, Mitinitiator des Mitgliederbegehrens, fordert in der „Bild am Sonntag“ eine Verschiebung der Reform im Bundestag. Er erklärte: „Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .