Zweimal schlugen Zöllnerinnen und Zöllner bei der Postabfertigung zu: Am 24. November und am 2. Dezember überprüften sie zwei verdächtige Pakete aus Südkorea und Indien – und entdeckten darin große Mengen nicht zugelassener Arzneimittel.
Arzneien im Paket statt in der Apotheke
Beide Sendungen wurden im Beisein eines Zollbeamten von den jeweiligen Empfängern geöffnet. Schon beim ersten Paket aus Südkorea wurde klar, dass der Inhalt nicht den gesetzlichen Standards entspricht: Diverse Cremes, Tabletten und Wärmepflaster kamen zum Vorschein. In der Lieferung aus Indien fanden sich Pulver, Kapseln und verschiedene Flüssigkeiten – ein Mix, der nach Einschätzung der Kontrolleure ebenfalls nicht den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes entsprach.
Behörde erklärt Mittel für nicht einfuhrfähig
Das Zollamt informierte umgehend die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde. Deren Prüfverfahren ergaben klare Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Die Konsequenz: Beide Sendungen dürfen nicht in Deutschland verbleiben. Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit wurde vom Gewerbeaufsichtsamt jedoch nicht weiter verfolgt. Nun liegt die Entscheidung bei den Paketempfängern: Entweder sie lassen die Ware in ihr Herkunftsland zurückschicken oder stimmen einer Vernichtung der Präparate zu.













