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Sexuelle Ausbeutung von Kindern steigt: Härtere Gesetze geplant

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober warnt die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch vor zunehmender Ausbeutung junger Menschen. Das Bundeskriminalamt registriert laut aktueller Lageeinschätzung die höchsten Fallzahlen seit 2000, während die Bundesregierung eine Verschärfung des Strafrechts vorbereitet.

Warnung vor Zunahme sexueller Ausbeutung

Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch Kerstin Claus hat vor einer Zunahme der Ausbeutung von jungen Menschen gewarnt. „Kinder und Jugendliche geraten mehr und mehr in die Fänge von Zwangsprostitution, Loverboy-Methoden, Sextortion oder auch Taschengeld-Dating“, sagte Claus den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe. „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen nimmt ständig zu und wir sollten dringend handeln.“

Das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamts zeige „die höchsten Fallzahlen“ seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2000, so Claus. „Zugleich wissen wir: Die Dunkelziffer ist deutlich höher.“

Schutz durch mehr Fachkräfte und Kooperationen

Die Anti-Missbrauchsbeauftragte forderte „mehr Fachkräfte, die hinschauen und handeln“. Nur wenn Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe Anzeichen von Menschenhandel erkennen würden, könnten betroffene Kinder wirksam geschützt werden, sagte Claus. Als Vorbild nannte sie Berlin, wo „speziell geschulte Fachkräfte der Jugendämter“, Fachberatungsstellen und Polizei kooperieren würden.

Geplante Gesetzesverschärfungen

Nach Informationen der Zeitungen plant das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen verschärften Kampf gegen Ausbeutung und Menschenhandel. Das geht aus einem bisher nicht öffentlichen Referentenentwurf hervor, der für den Grundtatbestand des Menschenhandels unter anderem eine Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren statt bisher fünf Jahre vorsieht. Auch Ausbeutung in Fällen von Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat fallen künftig unter den Straftatbestand des Menschenhandels.

Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neugefasst. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun die 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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