Die schwarz-rote Koalition verschärft ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Lieferdienste für Pizza und andere Speisen sollen zusätzlich in den Katalog der besonders betroffenen Branchen aufgenommen werden; die Verabschiedung im Bundestag ist für Donnerstag vorgesehen.
Lieferdienste neu im Fokus
Wie die „Rheinische Post“ (Dienstag) berichtet, sollen nach Barbershops und Kosmetikstudios auch Lieferdienste etwa für Pizza und anderes Essen in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen werden. Das sieht ein von Union und SPD beschlossener Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben soll am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.
Definition und Pflichten
Konkret gemeint sind laut Antrag „plattformbasierte Lieferdienste“, die eine Lieferung durch andere organisieren „sowie Subunternehmen, die für einen Plattformbetreiber entsprechende Lieferungen durchführen“. Aus der Aufnahme in den Katalog folgt, dass für Arbeitnehmer künftig eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren und für die Arbeitgeber die sogenannte Sofortmeldepflicht gilt. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
Stimmen aus der Union
Berichterstatterin der Union im Finanzausschuss, Anja Karliczek (CDU), sagte der „Rheinischen Post“, auch durch die Aufnahme der Lieferdienste im Bereich der verarbeiteten Speisen leiste man „einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“. Der „Rheinischen Post“ sagte sie zudem, insgesamt schütze die Koalition mit dem Gesetzentwurf „unsere kleinen und mittelständischen Betriebe vor illegaler Dumping-Konkurrenz“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .