Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärt, dass in Sachsen trotz der bundesweiten Verfassungsschutzeinstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ keine pauschalen dienstrechtlichen Konsequenzen für Beamte mit AfD-Mitgliedschaft vorgesehen sind. Schuster lehnt zudem sowohl einen neuen Radikalenerlass als auch ein AfD-Verbotsverfahren ab und kritisiert das Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Einstufung.
Keine pauschalen Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat gegenüber der „taz“ (Mittwochsausgabe) angekündigt, dass es in Sachsen keine generellen Maßnahmen gegen Beamte geben wird, die Mitglied der AfD sind – trotz der bundesweiten Verfassungsschutzeinstufung der Partei. „Eine anlasslose Gesinnungsprüfung oder einen neuen Radikalenerlass wird es in Sachsen nicht geben“, sagte Schuster der „taz“. „Dienstherren kennen, aus guten Gründen, die Parteimitgliedschaft ihrer Beschäftigten nicht. Das sollte auch so bleiben.“
Für Beamte, die einen sicherheitsrelevanten Job anstreben, machten jedoch bereits heute Prüfungen zur Verfassungstreue Sinn, erläuterte Schuster weiter gegenüber der Zeitung: „Dann gibt es schon heute eine Überprüfung – und für Mitglieder einer extremistischen Partei ist das ein Problem.“ Für die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst reiche eine bloße Mitgliedschaft jedoch nicht aus, um ein Dienstvergehen anzunehmen.
Schuster gegen Verbotsverfahren und Entzug der Parteienfinanzierung
Auch ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnt Schuster ab. „Die Latte für ein Verbot liegt weit höher“ als eine Einstufung durch den Verfassungsschutz, so der CDU-Politiker in der „taz“. „Ich kann deshalb den Furor nicht nachvollziehen, mit dem viele jetzt ein Verbotsverfahren fordern.“ Für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht sei zudem ein „kämpferisch-aggressives Vorgehen“ der Partei nötig, betonte Schuster: „Und das lässt sich bei der AfD bisher eben nicht so einfach belegen.“
Einen Entzug der Parteienfinanzierung für die AfD hält Schuster bislang ebenfalls nicht für möglich.
Kritik an Bundesinnenministerin Faeser und Aufruf zu politischer Auseinandersetzung
Zudem äußerte Schuster Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hinsichtlich der schnellen Veröffentlichung der Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Laut Schuster, gegenüber der „taz“, müsse „so ein Gutachten fachlich geprüft werden“. Er fügte hinzu: „Eine solche fachaufsichtliche Prüfung dürfte im Bundesinnenministerium wohl kaum in der kurzen Zeit möglich gewesen sein.“
Statt juristischer Maßnahmen plädiert Schuster für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD. Der CDU-Minister erklärte gegenüber der „taz“: „Wenn es mit der neuen Bundesregierung einen Politikwechsel gebe, sei er überzeugt, dass wir nächstes Jahr eine Trendwende in den Wahlergebnissen erleben werden und die AfD wieder deutlich absackt.“
Am Freitag hatte Faeser die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bekanntgegeben. Der Nachrichtendienst hatte dies mehrere Jahre geprüft und am Montag vor einer Woche ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Die AfD hat gegen die Einstufung inzwischen Klage eingereicht.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .