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Röwekamp fordert Gesetzesreform für bundesweite Drohnenabwehr durch Bundeswehr

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), begrüßt den Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine bessere Drohnenabwehr und fordert ebenfalls Gesetzesänderungen. Er dringt auf gebündelte Zuständigkeiten, den Einsatz von Bundeswehr-Fähigkeiten im Wege der Amtshilfe auch über zivilen Liegenschaften sowie klare Regelungen zum Schutz kritischer Infrastruktur an Land und auf See.

Forderung nach gebündelten Zuständigkeiten

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), begrüßte den Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine bessere Drohnenabwehr und forderte ebenfalls Gesetzesänderungen. „Aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wissen wir, dass insbesondere Angriffe mit bewaffneten und unbewaffneten Drohnen täglich und in großer Zahl stattfinden. Auch in Deutschland beobachten wir eine Zunahme von Drohnenüberflügen über militärischen und zivilen Einrichtungen, insbesondere auch bei kritischer Infrastruktur wie Hafenumschlaganlagen und Flugplätzen“, sagte Röwekamp der „Rheinischen Post“ (Online).

„Wir müssen in der Lage sein, solche Drohnen mit allen technischen Möglichkeiten bis hin zum Abschuss zu bekämpfen. Hierfür sind bisher zu viele Sicherheitsbehörden zuständig: Neben der Bundeswehr für militärische Liegenschaften sind 16 Landespolizeien und die Bundespolizei zuständig, ohne über ausreichende eigene Fähigkeiten zur technischen Wirkung gegen Drohnen zu verfügen“, sagte Röwekamp.

Diese Fähigkeit habe man bisher ausschließlich in der Bundeswehr, die wiederum nur für unmittelbare militärische Liegenschaften zuständig sei. „Umso mehr gilt, dass die Fähigkeiten und die Zuständigkeiten zusammengeführt werden, um gegenwärtige Angriffe bekämpfen zu können. Hierfür müssen wir auch die gesetzlichen Vorschriften ändern“, forderte Röwekamp.

Rechtliche Klarstellungen und Amtshilfe

„Wir benötigen eine Klarstellung im Luftsicherheitsgesetz, dass die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe ihre Fähigkeiten auch für Drohnenangriffe über zivilen Liegenschaften einsetzen darf. Das gilt auch für Bedrohungen kritischer Infrastruktur auf See. Auch hier sollte die Zuständigkeit der Marine für den Schutz kritischer Infrastruktur in einem neuen Seesicherheitsgesetz klar geregelt werden“, forderte der CDU-Verteidigungspolitiker.

Auch der Föderalismus dürfe einer Bekämpfung nicht entgegenstehen. „Wir brauchen eine gemeinsame und effektive Fähigkeit, um uns vor diesen Gefahren zu schützen, unabhängig davon, ob eine militärische oder zivile Einrichtung betroffen ist und unabhängig davon, in welchem Bundesland diese Einrichtung gelegen ist“, mahnte Röwekamp.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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