Drei Tage nach der gescheiterten Wahl neuer Verfassungsrichter im Bundestag äußert der Deutsche Richterbund (DRB) seine Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen. Die Vorsitzenden Andrea Titz und Achim Scholz fordern in einer am Montag veröffentlichten Erklärung Besonnenheit im weiteren Nominierungsprozess und warnen vor einer Politisierung des Bundesverfassungsgerichts.
Richterbund warnt vor Politisierung des Gerichts
Andrea Titz und Achim Scholz, Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), äußern in ihrer Erklärung laut DRB: Man sei „besorgt über die Vorgänge“ und fordere „Besonnenheit“. Sie betonen, dass tagespolitische Interessen und gesellschaftspolitische Positionierungen im Nominierungsprozess „nie in den Vordergrund geraten“ sollten, da dies „den Eindruck von der Unabhängigkeit aller Bundesverfassungsrichter und in der Folge die Akzeptanz ihrer Entscheidungen beeinträchtigen können“. Zudem dürfe „die hohe fachliche und persönliche Reputation der Nominierten im Verfahren nicht beschädigt werden“.
Die Vorsitzenden heben in ihrer Erklärung hervor, dass die Arbeitsfähigkeit und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts von „überragender Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat“ seien. Das Gericht sei daher „nicht den Regeln der parteipolitischen Entscheidungsfindung unterworfen“. Dies müsse auch bei der Wahl von Richtern stets berücksichtigt werden. „Gerät ihre Wahl unter den Einfluss der Tagespolitik, kann dies langfristig zu einer nachteiligen Politisierung des Gerichts führen“, erklären die DRB-Vorsitzenden.
Bezug auf aktuelle Nominierungen
Ohne explizite Namensnennung stellt sich der Richterbund in seiner Erklärung teils hinter die von der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf. Diese Kandidatin war zuvor auf Ablehnung bei Teilen der Unionsfraktion gestoßen. Die Vorsitzenden schreiben hierzu: Persönlichkeiten wie Ernst Benda, Roman Herzog oder Jutta Limbach hätten beispielhaft belegt, „dass klare gesellschaftspolitische Positionierungen“ von Richtern, verbunden mit einer Offenheit für den Diskurs, die ausgewogene Entscheidungsfindung befördern, „statt sie zu beeinträchtigen“. Weiter führen die DRB-Vorsitzenden aus: „Das gilt jedenfalls, solange das Gericht seinen besonderen Charakter wahren kann und nicht von außen politisiert wird.“
Schutz der Kandidaten im Verfahren gefordert
Im Nominierungsprozess dürfe zudem nicht vergessen werden, dass die Kandidaten sich nicht selbst für das Amt bewerben. Die beiden Richter, die am Landgericht und am Bundessozialgericht tätig sind, betonen: „Die Gestaltung des Verfahrens darf ihre Reputation nicht beschädigen.“
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