Der Deutsche Richterbund (DRB) hält die vom Bundesjustizministerium geplante Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen für unzureichend. Zwar begrüßt der Verband die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bei Vergewaltigung oder Raub, fordert aber zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Strafverfolgungsbehörden. Nach Einschätzung des DRB lasse sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten nicht allein durch härtere Gesetze verbessern.
Richterbund fordert bessere Ausstattung der Strafverfolgung
DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben), man unterstütze zwar die künftig vorgesehene Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren für Täter, die Betäubungsmittel für Vergewaltigung oder Raub nutzten. Der Richterbund fordere jedoch weitergehende Schritte, da sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten allein durch Strafverschärfung kaum verbessern lasse. So müssten die Bundesländer die Strafverfolgungsbehörden besser ausstatten.
„Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt“, sagte Rebehn laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die oftmals unterbesetzten Staatsanwaltschaften seien aber heute kaum noch in der Lage, Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten.
Belastung für Betroffene durch lange Verfahren
„Je mehr Zeit aber zwischen der Straftat und der späteren Vernehmung im Strafprozess vergeht, desto schwieriger wird die Wahrheitsfindung. Zudem ist es für die Betroffenen extrem belastend, wenn sich die Verfahren gegen ihre Peiniger über Monate und Jahre hinziehen.“ Vergewaltigungen und Raubstraftaten unter Einsatz narkotisierender Substanzen seien „besonders perfide und gefährlich“, sagte Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Warnung vor Symbolpolitik
„Schärfere Strafgesetze bleiben Symbolpolitik, solange die Bundesländer nicht mitziehen und ihre Strafjustiz nicht deutlich besser ausstatten.“ Bundesweit stapelten sich bei den Staatsanwaltschaften inzwischen zahlreiche unerledigte Strafakten, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Immer öfter werden Verfahren vorzeitig eingestellt, nur noch jeder 16. Fall führt zu einer Anklage vor Gericht.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .