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Reul begrüßt Gerichtsurteile gegen Polizisten für rechtsextreme Chat-Verhaltensweisen

Zwei Verwaltungsgerichtsurteile gegen Kommissaranwärter in Düsseldorf und Duisburg, die wegen rechtsextremer Chat-Nachrichten nicht als dauerhafte Beamte übernommen wurden, wurden von NRW-Innenminister Herbert Reul begrüßt.

Gerichtsurteile unterstreichen hohe Standards der Polizei. 
Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte im Kontext der Urteile die hohen Anforderungen an die Polizeibeamten. „Der Polizeiberuf ist nicht irgendeiner. Deshalb stellen wir höchste Anforderungen an das Denkvermögen, die Fitness und den Charakter“, sagte Reul der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgaben).

Kein Platz für Rassismus und Antisemitismus

Reul äußerte sich auch erleichtert über die erstinstanzlichen Urteile. „Ich bin erleichtert über die heutigen erstinstanzlichen Urteile, weil sie genau diesen Anspruch unterstreichen.“ Wer sich rassistisch oder antisemitisch äußere, habe in der NRW-Polizei nichts verloren, so Reul weiter.

Details der Urteile

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Dienstag Klagen von zwei jungen Polizisten abgewiesen, die wegen rechtsextremer oder rassistischer Beiträge in privaten Chatgruppen nicht ins dauerhafte Beamtenverhältnis übernommen wurden. Gegen beide Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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