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Private Krankenversicherungen verweigern Beteiligung an Krankenhausreformkosten

Inmitten der Diskussionen um die geplante Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weigert sich die private Krankenversicherung (PKV), sich an den Kosten des geplanten Transformationsfonds zu beteiligen. Verbandsdirektor Florian Reuther erklärte, die Beteiligung an den Kosten halte man für verfassungswidrig.

Verweigerung der Kostenbeteiligung

Der Geschäftsführer der PKV, Florian Reuther, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ deutliche Kritik an der geplanten Kostenbeteiligung. In seiner Aussage bezeichnete er die vom Gesundheitsministerium geplante Finanzierung als „verfassungswidrig“ und sagte: „Deshalb lehnen wir jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab.“ Reuther vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber aufgrund der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit auf die Einführung des beitragsfinanzierten Transformationsfonds verzichten sollte.

Bisherige Planung der Finanzierung

Bisher war im Rahmen der Krankenhausreform vorgesehen, dass der Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Hälfte von den Bundesländern und zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Diese Pläne könnten durch die Weigerung der privaten Krankenversicherungen jedoch nun ins Wanken geraten.

Gesetzliche Regelung als letztes Mittel?

Die Gesundheitsexperten der Ampelkoalition hatten sich zuvor darauf geeinigt, die Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherungen zunächst auf freiwilliger Basis in der Reform festzuschreiben. Sollten die privaten Versicherungen bis zum 30. September 2025 jedoch nicht zur Finanzierung des Fonds beitragen, sieht das Gesetz eine verpflichtende Regelung vor. Diese könnte jedoch aufgrund der Einschätzung der PKV hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit derartiger Maßnahmen auf erheblichen Widerstand stoßen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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