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Politiker fordern früheren Mutterschutz bei Fehlgeburten

Politikerinnen aus verschiedenen deutschen Parteien setzen sich für eine Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten ein. Bereits ab der 16. Schwangerschaftswoche sollen betroffene Frauen künftig Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz haben, so ein Eckpunktepapier, über das der „Spiegel“ berichtet.

Überparteilicher Konsens für erweiterten Mutterschutz

Abgeordnete von SPD, Die Grünen, FDP, Die Linke und CDU/CSU schlagen in ihrem gemeinsamen Papier vor, Frauen, die ab der 16. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, mit 12 Wochen Mutterschutz auszustatten. Betroffene, die nach der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben, sollen sogar für 18 Wochen unter Mutterschutz gestellt werden.

Diese Novelle der aktuellen Gesetzgebung wird von Melanie Bernstein, CDU-Politikerin, unterstützt. Sie bemängelte die bisherige Regelung: „Aktuell entscheidet eine starre Stichtagsregelung darüber, ob eine Mutter nach einer Fehlgeburt Mutterschutz erhält oder nicht. Das wird dem Leid der betroffenen Familien nicht gerecht.“ Bernstein wies darauf hin, dass Frauen, die ab der 16. Schwangerschaftswoche ihr Kind verlieren, aus medizinischer Sicht eine ähnliche Erholungszeit benötigen wie zu einem späteren Zeitpunkt.

Ampelregierung will Mutterschutz ab 20. Woche

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht aktuell vor, den Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche einzuführen. Bernstein spricht in diesem Zusammenhang von einem „Rückzieher“ des von den Grünen geführten Familienministeriums. Auf eine Anfrage der Abgeordneten antwortete das Ministerium, die Überlegungen zur Umsetzung „sind noch nicht abgeschlossen“.

Diese Initiative zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten stellt einen wichtigen Schritt zur Unterstützung und Anerkennung des Leids betroffener Frauen dar und wird in der weiteren politischen Diskussion sicherlich noch für Gesprächsstoff sorgen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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