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Polestar-Chef: Rückrudern beim Verbrenner-Aus 2035 kostet Jobs

Polestar-Chef Michael Lohscheller weist Forderungen nach einer Verschiebung des Verbrenner-Aus zurück und warnt vor Vertrauensverlust und Jobverlusten. Er kritisiert zusätzliche Autogipfel und fordert klare Rahmenbedingungen; parallel sehen EU-Vorgaben sinkende Flottengrenzwerte bis zum Verbot neuer Verbrenner ab 2035 vor.

Lohscheller warnt vor Rückschritten

Polestar-Chef Michael Lohscheller hält Forderungen nach einer Verschiebung des Verbrenner-Aus für fehlgeleitet. „Wer jetzt zurückrudert, verspielt Vertrauen – und das kostet langfristig noch mehr Jobs“, sagte er dem Sender ntv und dem „Stern“. „Ich kann den Deutschen nur sagen: Fahrt nicht zurück in die Vergangenheit, sondern investiert in die Zukunft.“ Das sagte er dem Sender ntv und dem „Stern“.

Die Kunden seien auf einem guten Weg, Elektromobilität zu verstehen und zu übernehmen. Zuvor hatte Markus Söder (CSU) das EU-weite Verbot für die Zulassung neuer Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2035 kritisiert und dafür in der CDU Unterstützung erhalten.

Kritik an weiterem Autogipfel

Auch die Ankündigung eines weiteren Autogipfels von Kanzler Friedrich Merz (CDU) sieht Lohscheller kritisch. „Dauernde Richtungswechsel und zusätzliche Gipfel bringen uns nicht weiter.“ Das sagte er dem Sender ntv und dem „Stern“. „Was wir wirklich brauchen, sind klare Rahmenbedingungen, damit Unternehmen planen und investieren können.“ Das sagte er dem Sender ntv und dem „Stern“.

EU-Flottengrenzwerte und Rechtslage

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit ab 2035 verhindert.

Diese Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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