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EU entscheidet im Dezember über Flottengrenzwerte und Ausnahmen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Vertreter der Autoindustrie wollen Mitte Dezember über Ergebnisse der seit Juli laufenden Überprüfung der Flottengrenzwerte beraten. Wie die „Bild“ (Samstagausgabe) berichtet, soll Ende des Jahres eine erste Entscheidung getroffen werden.

Treffen im Dezember und mögliche Ausnahmen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll den Vorstandschefs großer europäischer Automobilkonzerne am Freitag mitgeteilt haben, dass „sie im Dezember schon erste Hinweise geben wird, zu welchen Schlüssen die Kommission tendiert“, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise. Für Plug-in-Hybride und Motoren mit klimaneutralen Kraftstoffen könnte es eng begrenzte Ausnahmen geben, heißt es demnach in einem internen Strategiepapier der Kommission. Wie die „Bild“ (Samstagausgabe) berichtet, soll Ende des Jahres eine erste Entscheidung getroffen werden.

Reaktionen aus Industrie und Politik

Die Autoindustrie hatte zuvor auf flexiblere Regelungen gedrängt. Tilman Kuban, Europa-Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, sagte der Zeitung, wer Industriearbeitsplätze erhalten wolle, müsse das Verbrenner-Aus kippen. Kuban sagte der Zeitung: „Das ist die klare Erwartung der Unionsfraktion an die EU-Kommission“. Kuban sagte der Zeitung: „Aktuell stehen zu viele Werkshallen still und die Deindustrialisierung schreitet voran.“

Hintergrund: Flottengrenzwerte und Klimaziele

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß wird schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt und der Verkauf neuer Verbrenner somit ab 2035 verhindert. Diese Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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