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Patientenschützer fordern Härtefallfonds und Beweislastumkehr

Patientenschützer fordern von der schwarz-roten Koalition umfangreiche Verbesserungen für Betroffene von Behandlungsfehlern. Im Mittelpunkt stehen ein Härtefallfonds und Beweiserleichterungen, begleitet von Kritik, dass Patientenrechte im aktuellen Reformgeschehen zu kurz kommen.

Vorstand der Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ aus Anlass des „Welttages der Patientensicherheit“ an diesem Mittwoch: „Im `Herbst der Reformen` spielen Patientenrechte keine Rolle“. Mit Blick auf Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mahnte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist gefordert, die Patientenrechte endlich ganz oben auf die politische Agenda zu setzen“.

Härtefallfonds gefordert

Konkret forderte Brysch einen Härtefallfonds und Beweiserleichterungen. „Obwohl seit über 20 Jahren ein Härtefallfonds für Behandlungsfehler gefordert wird, stellt sich die schwarz-rote Koalition taub“, kritisierte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die gebührenfreien Prüfungen vermuteter Behandlungsfehler durch Krankenkassen und Ärztekammern ersparten vielen geschädigten Patienten nicht einen jahrelangen Rechtsstreit, argumentierte der Verbandschef. Hier müsse ein Härtefallfonds ansetzen.

Dem Vorschlag zufolge soll der Fonds dann einspringen, wenn ein Behandlungsfehler durch Gutachten von Krankenkassen oder Ärztekammern bestätigt wurde, aber die Leistungserbringer nicht zahlen. Im Fall einer gerichtlichen Niederlage sollen die Betroffenen das Geld behalten dürfen. Wenn ein Prozess den Schaden bestätigt und eine Entschädigung gezahlt wird, müsste die Hilfe aus dem Härtefallfonds zurückgezahlt werden. Dafür sei eine gesetzliche Regelung nötig, so Brysch.

Beweiserleichterungen verlangt

Der Patientenschützer verlangte zudem Beweiserleichterungen für Patienten. „Eine generelle Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen ist längst überfällig“, mahnte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Bei groben Behandlungsfehlern greife diese bereits. „Immer noch müssen Patienten den Behandlungsfehler nachweisen, dabei liegen die Fakten bei den Krankenhäusern und Ärzten“, argumentierte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Für die Geschädigten bedeutet das langwierige und belastende Verfahren“, beklagte der Verbandschef dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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