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Patientenbeauftragter fordert Einführung der Bürgerversicherung

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, hat sich klar für die Einführung einer Bürgerversicherung ausgesprochen und betont, dass dadurch mehr Gleichheit in der medizinischen Versorgung hergestellt werden könnte. Im Zuge dessen äußerte er auch Optimismus hinsichtlich einer möglichen Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes in der laufenden Wahlperiode.

 

Schwartze plädiert für Bürgerversicherung

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, setzt sich für eine Bürgerversicherung ein. „Ich bin grundsätzlich für eine Bürgerversicherung – das würde allen gleichermaßen helfen“, sagte der SPD-Politiker gegenüber „Ippen-Media“. Nach Ansicht von Schwartze würde eine Bürgerversicherung gewährleisten, „dass alle in der medizinischen Versorgung gleich behandelt werden und nicht eine Gruppe durch ihre Versicherung Vorteile hat“. Zudem betont er: „Sie würde ein Krankenversicherungssystem schaffen, das sich alle leisten können.“

Die SPD hatte bereits im Bundestagswahlkampf 2025 für das Konzept der Bürgerversicherung geworben, konnte sich damit in den Koalitionsverhandlungen jedoch nicht gegen die Union durchsetzen. Vor diesem Hintergrund stellte Schwartze klar: „Dass wir das in dieser Wahlperiode nicht erreichen werden, ist auch jedem klar.“ (Quelle: „Ippen-Media“)

Hoffnung auf neues Patientenrechtegesetz

Optimistischer zeigt sich Stefan Schwartze beim Thema Patientenrechtegesetz. „Ich habe große Hoffnung, dass das in dieser Wahlperiode klappt“, erklärt er gegenüber „Ippen-Media“. Schwartze spricht sich unter anderem für leichtere Einsichtsrechte für Patienten aus und fordert Veränderungen bei sogenannten IGeL-Leistungen, die er teilweise als „nicht sinnvoll“ und „gefährlich“ einstuft.

Kritik an bestimmten IGeL-Leistungen

Als Beispiel nennt Stefan Schwartze eine spezielle Vorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen. „Etliche Vorsorgeuntersuchungen sind nicht nur nicht sinnvoll, sondern gefährlich, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Eierstockkrebs beim Gynäkologen. Statistisch ist es gefährlicher, sich untersuchen zu lassen, als dies nicht vorzunehmen. Keine Fachgesellschaft empfiehlt sie deshalb“, so Schwartze laut „Ippen-Media“. Er fordert deshalb Einschränkungen bei solchen Leistungen: „Es kann nicht sein, dass man bei manchen Arztpraxen eine solche IGeL-Dienstleistung bei der Terminvergabe direkt dazubuchen muss, weil man sonst gar keinen Termin bekommt.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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