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„Haus & Grund“ sieht in Habeck-Plan Zerstörung von Altersvorsorge

“Haus & Grund” sieht in Habeck-Plan Zerstörung von Altersvorsorge
“Haus & Grund” sieht in Habeck-Plan Zerstörung von Altersvorsorge

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geplante stufenweise Verbot von Öl- und Gasheizungen zerstört nach Ansicht des Lobbyverbandes „Haus & Grund“ die Altersvorsorge vieler Menschen. „Die meisten Eigenheimbesitzer haben über die Jahre hinweg ihr ganzes Vermögen in ihre Immobilie investiert“, sagte Verbandschef Kai Warnecke der „Bild“.

Daneben blieben „keine Ersparnisse, um jetzt solche Sanierungen zu bezahlen.“ Warnecke warnte: „Viele Menschen wären schlimmstenfalls gezwungen, ihr Haus zu verkaufen.“ Selbst bei einem Verkauf führt das geplante Öl- und Gasheizungsverbot laut Warnecke jedoch zu gravierenden Einschnitten: „Wenn ein Haus jetzt 100.000 Euro wert ist, man aber gleichzeitig 100.000 Euro für Sanierungen reinstecken muss, werden viele Häuser de facto wertlos. Der Habeck-Plan wirkt wie eine Enteignung.“

CDU-Rechtsexperte Günter Krings kritisierte gegenüber „Bild“ die Habeck-Pläne ebenfalls: „Mit der vollkommen unverhältnismäßigen Verschrottungs-Pflicht für Heizungen legt die Ampel-Regierung vielen Hauseigentümern eine Belastung auf, die den Wert ihrer Immobilie für die eigene Altersvorsorge infrage stellt. Für viele Menschen ist Eigentumserwerb gleich Alterssicherung.“ Wer kurz vor der Rente steht, könne „diese wichtigste Investitions-Entscheidung seines Lebens auch nicht mehr korrigieren.“ Krings weiter: „Finanzielle Lebensplanungen werden so mutwillig und ohne Rücksichtnahme durchkreuzt.“


Foto: Haus und Grund, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Dax dreht ins Minus – An den deutschen Banken liegt es nicht

Dax dreht ins Minus – An den deutschen Banken liegt es nicht
Dax dreht ins Minus – An den deutschen Banken liegt es nicht

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax hat nach einem positiven Start am Freitagmorgen bis zum Mittag ins Minus gedreht. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 14.945 Punkten berechnet, das entspricht einem Minus von 0,1 Prozent gegenüber dem Handelsschluss am Vortag.

An den deutschen Bankentiteln lag es aber nicht, die befanden sich auch am Mittag weiter im deutlich positiven Bereich, nach den Abverkäufen der letzten Tage. Die Unsicherheit bleibt nach Ansicht von Experten trotzdem: „In der unsicheren Gemengelage und mit der Sitzung der US-Notenbank Fed vor der Tür ist eine nachhaltige Erholung Stand heute eher unwahrscheinlich“, sagte Jochen Stanzl von CMC Markets am Mittag. Langfristig stelle sich die Frage, wie solvent vor allem die kleinen und mittelgroßen Banken in den USA auf Dauer seien. „Denn Liquidität allein stellt keine Solvenz wieder her“, so der Marktexperte weiter. Wenn sich durch „faule Kredite“ weiter Verluste anhäuften, schmälerten diese die Eigenkapitalquoten der Institute, die bei einigen kleinen Banken schon nahe null angekommen seien. „Deshalb dürfte dieses Thema die Börse noch eine ganze Weile beschäftigen“, so Stanzl. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Freitagnachmittag etwas stärker. Ein Euro kostete 1,0621 US-Dollar (+0,09 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9415 Euro zu haben.


Foto: Frankfurter Börse, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Podcast der Konrad-Adenauer-Stiftung über Remarque

Erich-Maria-Remarque-Friedenszentrum Osnabrück
Erich-Maria-Remarque-Friedenszentrum Osnabrück

Wenige Tage vor der Oscar-Prämierung der Neuverfilmung von Remarques Antikriegsklassiker „Im Westen nichts Neues“ besuchte überraschend Dr. Oliver Ernst von der Konrad-Adenauer-Stiftung das Erich Maria Remarque-Friedenszentrum in Osnabrück. Er wollte einen Podcast mit dem kommissarischen Leiter des Friedenszentrums, Dr. Sven Jürgensen, aufnehmen.

Ihn interessierten insbesondere die Verfilmungen des Romans. Das Buch hatte den in Osnabrück 1898 geborenen Schriftsteller über Nacht berühmt gemacht. Die Verfilmung von 1930 erhitzte dann noch einmal die Gemüter. In Deutschland wurde der Film sogar verboten. Gleichwohl wurde schon diese Verfilmung mit zwei Oscars ausgezeichnet.

Der Jubel über die neuerliche Auszeichnung der aktuellen Adaption mit vier Oscars ist noch nicht ganz verklungen, als der Podcast auf der Internetseite der Konrad-Adenauer-Stiftung unter https://die-politische-meinung.podigee.io/32-menschenrechte eingestellt wurde.

AFP

Bayern treffen im CL-Viertelfinale auf Manchester City

Bayern treffen im CL-Viertelfinale auf Manchester City
Bayern treffen im CL-Viertelfinale auf Manchester City

Nyon (dts Nachrichtenagentur) – Im Viertelfinale der Champions League trifft der FC Bayern München auf Manchester City. Das ergab die Auslosung am Freitag in Nyon.

Titelverteidiger Real Madrid muss es unterdessen mit dem FC Chelsea aufnehmen. Die Sieger dieser beiden Duelle treffen dann im Halbfinale aufeinander. Die weiteren Ergebnisse der Auslosung: Inter Mailand – Benfica Lissabon, AC Mailand – SSC Neapel. Die Hinspiele finden am 11. und 12. April statt, die Rückspiele werden am 18. und 19. April ausgetragen.

Das Finale wird am 10. Juni 2023 im Atatürk-Olympiastadion in Istanbul gespielt.


Foto: Fans des FC Bayern München, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Kanzleramt hält an Erweiterungsbau fest – Stopp würde teuer

Kanzleramt hält an Erweiterungsbau fest – Stopp würde teuer
Kanzleramt hält an Erweiterungsbau fest – Stopp würde teuer

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeskanzleramt hält auch nach der Kritik von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der den geplanten Erweiterungsbau für 777 Millionen Euro in der jetzigen Haushaltslage als „entbehrlich“ bezeichnet hatte, an der Umsetzung der bereits seit 2016 laufenden Planungen fest. „Der Bedarf für einen Neubau besteht unverändert“, sagte eine Regierungssprecherin dem „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe).

„Die Realisierung des Erweiterungsbaus ist erforderlich, da die Notwendigkeit einer funktionalen Regierungszentrale gerade in Krisenzeiten besteht.“ Ausschlaggebend für deren Größe sei allein die Anzahl der Beschäftigten, die zum Kanzleramt gehören „und aus arbeitsorganisatorischen Gründen wieder auf einer Liegenschaft zusammengeführt werden sollen“. Das Amt sei „in den letzten 20 Jahren seit dem Berlin-Umzug aufgabenbedingt auf die jetzige notwendige Größe angewachsen“. Die Sprecherin wies auch das Argument Lindners zurück, wonach durch die Erfahrungen der Corona-Zeit vermehrt von zuhause oder unterwegs gearbeitet und Büroflächen eingespart werden könnten.

„Aufgrund der speziellen Arbeitsabläufe in einer Regierungszentrale und auf Grund von Geheimhaltungsvorschriften ist vielfach aber auch ein Arbeiten in Präsenz erforderlich, um die notwendigen Abstimmungen zwischen der Leitung und Fachebene zu ermöglichen. Daher kann nicht im großen Umfang auf Büroräume verzichtet werden.“ Das Kanzleramt argumentiert darüber hinaus, dass ein Stopp des Erweiterungsbaus oder dessen Verschiebung nicht zum Nulltarif zu haben wären. „Wesentliche Objekt-, Fachplanungs-, Beratungs- und Sachverständigenleistungen sowie Leistungen für vorgezogene Maßnahmen sind bereits beauftragt worden beziehungsweise werden durchgeführt, sodass bei Kündigung dieser Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich über 100 Millionen Euro anfallen würden.“

Für eine Verschiebung des Baus hat das Kanzleramt „auf Grund von Baupreissteigerungen zusätzliche Kosten von 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr der Verschiebung“ errechnet: „Ein Stopp des Projektes oder eine Umplanung ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen.“


Foto: Bundeskanzleramt in Berlin, über dts Nachrichtenagentur

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Union kündigt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform an

Union kündigt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform an
Union kündigt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform an

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – CDU und CSU haben Verfassungsklagen gegen die am Freitag von den „Ampel“-Fraktionen beschlossene Wahlrechtsreform angekündigt. „Es ist richtig, jetzt das Verfassungsgericht auch anzurufen. Der Freistaat Bayern wird das tun, und wir werden als Fraktion darüber beraten, wie wir in diesem Fall auch vorgehen“, sagte Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, kurz nach der Abstimmung.

„So eine Manipulation des Wahlrechts darf keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden“. Besonders schlimm sei der erst kürzlich bekannt gewordene Plan einer Abschaffung der „Grundmandatsklausel“, weil nun jede regionale Partei bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen müsse, sagte CDU-Chef Friedrich Merz. Er kündigte an, „jede Gelegenheit“ zu nutzen, die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Änderung wieder rückgängig zu machen. Merz will seiner Fraktion vorschlagen, auch einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe einzureichen.


Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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Bundestag stimmt für Wahlrechtsreform

Bundestag stimmt für Wahlrechtsreform
Bundestag stimmt für Wahlrechtsreform

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat am Freitag nach hitziger Debatte für die Ampel-Pläne einer Wahlrechtsreform gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 400 Abgeordnete für den Entwurf, 261 dagegen, 23 enthielten sich.

Bereits in den Beratungen und bei der vorläufigen Abstimmung nach der zweiten Lesung hatte sich gezeigt, dass die „Ampel“ mit ihrer Mehrheit alleine dasteht, Linke und CDU/CSU stimmten geschlossen gegen das Vorhaben, ebenso der überwiegende Teil der AfD-Fraktion, hier soll es einzelne Zustimmung und Enthaltungen gegeben haben. Ziel des Gesetzentwurfs von SPD, Grünen und FDP ist eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf maximal 630. Derzeit verfügt der Bundestag über 736 Sitze und damit über so viele wie noch nie in seiner Geschichte. Geplant ist unter anderem ein Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch in das Parlament einziehen.

Ihnen soll ein Mandat nur noch dann zugeteilt werden, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger, als es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. Wegfallen soll außerdem die „Grundmandatsklausel“, die vorsieht, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Davon profitiert aktuell die Linke, aber auch für die CSU könnte sie bei Stimmenverlusten in Bayern eine Rolle spielen, da sie bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen muss, bei der letzten Wahl aber gerade 5,2 Prozent erreichte.

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind bereits angekündigt.


Foto: Wahllokal, über dts Nachrichtenagentur

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Wahlrechtsreform im Bundestag beschlossen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat die umstrittene Wahlrechtsreform mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Die dts Nachrichtenagentur sendet gleich weitere Details.

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Bayern startet Internetseite und Hotline wegen „Impffolgen“

Bayern startet Internetseite und Hotline wegen “Impffolgen”
Bayern startet Internetseite und Hotline wegen “Impffolgen”

München (dts Nachrichtenagentur) – Die bayerische Landesregierung startet wegen möglicher „Impffolgen“ eine Internetseite und eine Hotline. Das teilte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag mit.

„Die Hotline bietet keine individuelle medizinische Beratung, aber sie kann allgemeine Informationen geben, Hinweise zu den Versorgungspfaden und Abklärungsmöglichkeiten der Beschwerden vermitteln und ein erster Ansprechpartner sein“, sagte Holetschek. Die Hotline und die Internetseiten sollten „wie Lotsen durchs Thema führen und hilfreiche Informationen bieten“. Gleichzeitig forderte er Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, auch ein bundesweites Informationsangebot für die Bürger zu schaffen. Der Minister ergänzte: „Außerdem fordere ich Lauterbach auf, die Einrichtung eines bundesweiten Impfregisters zu prüfen. Das wäre ein großer Schritt nach vorne. Eine bessere Datenlage zum Impfgeschehen wäre gerade auch im Umgang mit möglichen Impfschäden für die Versorgung und die Forschung hilfreich.“

Er sei der Meinung, dass Post- und Long-Covid und Impffolgen dabei „soweit möglich gemeinsam gedacht werden sollten“. Holetschek weiter: „Wir sollten angesichts sehr vielfältiger Erkrankungsbilder nicht in Schubladen für Post-Covid oder Post-VAC denken, sondern wir brauchen Post-Infektions-Ambulanzen.“


Foto: Impfung, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Mehrheit im Bundestag für Wahlrechtsreform – Schlussabstimmung folgt

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat nach zweiter Lesung mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen mehrheitlich für die umstrittene Wahlrechtsreform gestimmt. CDU/CSU, Linke und der überwiegende Teil der AfD stimmten dagegen.

Es folgt eine namentliche Schlussabstimmung. Die dts Nachrichtenagentur sendet gleich weitere Details.

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