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Deutsche geben über ein Viertel ihres Einkommens für Miete aus

Deutsche geben über ein Viertel ihres Einkommens für Miete aus
Deutsche geben über ein Viertel ihres Einkommens für Miete aus

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im vergangenen Jahr haben Mieter in Deutschland durchschnittlich mehr als ein Viertel ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Für die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte betrug der Anteil im Mittel 27,8 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 Prozent um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 Prozent). Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 Prozent oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 Prozent und 50 Prozent ihres Haushaltseinkommens auf.

Insgesamt hatten somit 16 Prozent aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 Prozent. Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 Prozent) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 Prozent) ihres Einkommens für die Miete einplanen, so die Statistiker. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten Mieterhaushalte im Jahr 2022 mit durchschnittlich 28,9 Prozent mehr von ihrem Einkommen für die Bruttokaltmiete verwenden als in Kleinstädten beziehungsweise Orten mit bis zu 20.000 Einwohnern, wo die Mietbelastungsquote lediglich 25,9 Prozent betrug.

Nah am Durchschnitt war hingegen die Belastung von Haushalten in einer mittelgroßen Stadt mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 100.000. Dort zahlten die Haushalte im Schnitt 27,6 Prozent ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. Neben dem Verhältnis von Miete zu Einkommen lassen sich auch für die Miete je Quadratmeter Unterschiede feststellen. Diese unterscheidet sich beispielsweise nach der Lage der Wohnung sowie dem Einzugsjahr. So betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter im Jahr 2022 bundesweit im Schnitt 8,70 Euro.

Wer in einer Großstadt lebte, musste auf den Quadratmeter gerechnet mit 9,60 Euro jedoch eine deutlich höhere Miete zahlen als in mittelgroßen Städten (8,20 Euro) oder kleineren Orten (7,50 Euro). Dies bedeutet beispielsweise, dass zwei Haushalte mit Mietwohnungen von je 75 Quadratmetern Größe, von denen einer in einer Großstadt und einer in einer Mittelstadt wohnt, im Durchschnitt allein durch diesen Umstand einen Mietunterschied von etwa 105 Euro aufwiesen. Beim Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt betrug der Mietunterschied in diesem Beispiel sogar rund 158 Euro. Um die Entwicklung von Mieten nachzuvollziehen, lohnt es sich, zudem das Einzugsjahr zu berücksichtigen.

Hier zeigt sich, dass Mieter, die 2019 oder später eingezogen sind, unabhängig von der Einwohnerzahl der Wohngemeinde überdurchschnittlich hohe Mieten und Belastungsquoten aufweisen. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt betrug 2022 etwa 1,10 Euro je Quadratmeter. In Großstädten war dieser Unterschied mit 1,40 Euro deutlich höher als in mittelgroßen Städten (1,00 Euro) oder Kleinstädten (0,80 Euro), so die Behörde.


Foto: Fassadenbeschriftung gegen Mieterhöhungen, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Importpreise weiter zurückgegangen

Importpreise weiter zurückgegangen
Importpreise weiter zurückgegangen

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Importpreise sind im Februar weiter zurückgegangen. Gegenüber dem Vormonat fielen sie um 2,4 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Im Vergleich zum Februar 2022 waren sie noch 2,8 Prozent höher. Damit hat sich der Anstieg im Vorjahresvergleich weiter abgeschwächt. Im Januar 2023 hatte die Veränderungsrate bei den Einfuhrpreisen gegenüber dem Vorjahr noch bei +6,6 Prozent gelegen, im Dezember 2022 bei +12,6 Prozent. Sie sind somit seit einem halben Jahr kontinuierlich gesunken. Die Exportpreise sind im Februar 2023 um 6,6 Prozent im Vorjahresvergleich gestiegen. Auch hier hat sich der Anstieg gegenüber den Vormonaten abgeschwächt, wenn auch nicht so deutlich wie bei den Importpreisen. Dies hat dazu geführt, dass der Anstieg der Einfuhrpreise nun unterhalb des Anstiegs der Ausfuhrpreise liegt, so das Bundesamt. Energieeinfuhren waren im Februar 2023 um 8,1 Prozent billiger als im Februar 2022 und um 13,6 Prozent günstiger als im Januar 2023. Dies hat maßgeblich zum abgeschwächten Anstieg des Gesamtindex gegenüber dem Vorjahresmonat und zum Rückgang gegenüber dem Vormonat beigetragen. Bei den Energieeinfuhren hatte es zuletzt im Januar 2021 einen Preisrückgang gegenüber dem Vorjahr gegeben. Der Rückgang im Vorjahresvergleich sei vor allem durch den Preisrückgang bei importiertem Erdgas begründet. Die Preise lagen hier im Februar 2023 um 11,2 Prozent unter denen von Februar 2022. Gegenüber Januar 2023 sanken sie um 25,2 Prozent. Die Preise für importiertes Erdöl waren um 10,3 Prozent niedriger, Steinkohle war 5,6 Prozent preiswerter als im Februar 2022. Über dem Vorjahresniveau lagen die Preise für Mineralölerzeugnisse (+2,3 Prozent) und für elektrischen Strom (+2,1 Prozent). Während sich elektrischer Strom auch gegenüber dem Vormonat verteuerte (+11,6 Prozent), verbilligten sich Mineralerzeugnisse gegenüber Januar 2023 um 5,7 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Februar 2023 um 5,3 Prozent höher als im Februar 2022. Gegenüber Januar 2023 stiegen sie um 0,3 Prozent. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 3,7 Prozent über dem Stand des Vorjahres (-2,3 Prozent gegenüber Januar 2023), so die Behörde. Hauptverantwortlich für den Anstieg der Gesamtveränderungsrate bei den Importpreisen im Vorjahresvergleich waren im Februar 2023 die gestiegenen Preise für Konsum- und Investitionsgüter.

Die Preise für Konsumgüter lagen um 8,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (+0,3 Prozent gegenüber Januar 2023). Importierte Verbrauchsgüter waren binnen Jahresfrist 8,6 Prozent teurer (+0,2 Prozent gegenüber Januar 2023). Das war vor allem bedingt durch den Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+17,5 Prozent gegenüber Februar 2022). Besonders stark stiegen die Preise im Vergleich zu Februar 2022 für Fleisch und Fleischerzeugnisse (+20,9 Prozent), Obst- und Gemüseerzeugnisse (+19,2 Prozent) sowie für Milch und Milcherzeugnisse (+11,9 Prozent).

Insbesondere Schweinefleisch war deutlich teurer als vor einem Jahr (+58,0 Prozent). Auch gegenüber Januar 2023 stiegen die Schweinefleischpreise stark an (+8,0 Prozent). Dagegen wurden Milch und Milcherzeugnisse im Vormonatsvergleich spürbar billiger (-4,6 Prozent). Importierte Gebrauchsgüter kosteten im Durchschnitt 7,1 Prozent mehr als im Februar 2022 (+0,2 Prozent gegenüber Januar 2023). Das Preisniveau importierter Investitionsgüter war im Februar 2023 um 6,2 Prozent höher als im Februar 2022 (+0,5 Prozent gegenüber Januar 2023). Teurer als im Vorjahresmonat waren insbesondere Maschinen (+7,4 Prozent) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+7,2 Prozent). Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen 9,2 Prozent über denen von Februar 2022 (+5,3 Prozent gegenüber Januar 2023). Teurer als im Vorjahresmonat waren insbesondere lebende Schweine (+133 Prozent) und Eier (+64,2 Prozent), während Naturkautschuk (-26,8 Prozent) und Rohkaffee (-4,6 Prozent) zu niedrigeren Preisen importiert wurden.

Importierte Vorleistungsgüter waren 2,6 Prozent teurer als im Februar 2022. Gegenüber dem Vormonat Januar 2023 sanken die Preise für Vorleistungsgüter um 0,4 Prozent. Deutlich höher als im Februar 2022 waren hier vor allem die Importpreise für Stärke und Stärkeerzeugnisse (+63,8 Prozent), Holz- und Zellstoff (+24,3 Prozent) sowie für Papier und Pappe (+20,0 Prozent), hieß es. Der Index der Exportpreise lag im Februar 2023 um 6,6 Prozent über dem Stand von Februar 2022. Im Januar 2023 und im Dezember 2022 hatte die Jahresveränderungsrate bei +7,8 Prozent beziehungsweise bei +10,6 Prozent gelegen. Gegenüber dem Vormonat Januar 2023 fielen die Exportpreise um 0,2 Prozent. Den größten Einfluss auf die Entwicklung der Ausfuhrpreise im Vorjahresvergleich hatten im Februar 2023 die Preissteigerungen bei den Investitionsgütern. Sie wurden zu 6,6 Prozent höheren Preisen als im Vorjahr exportiert (+0,4 Prozent gegenüber Januar 2023). Hier waren insbesondere Maschinen (+9,0 Prozent) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,6 Prozent) teurer als im Februar 2022. Investitionsgüter haben einen Anteil von etwa 46 Prozent an den Gesamtausfuhren. Ähnlich hoch war der Einfluss der Preisentwicklung der Vorleistungsgüter (+7,2 Prozent gegenüber Februar 2022). Vorleistungsgüter haben einen Anteil von etwa einem Drittel an den Gesamtausfuhren. Hier waren insbesondere Glas- und Glaswaren (+20,8 Prozent), Papier und Pappe (+10,6 Prozent) sowie chemische Grundstoffe (+8,4 Prozent) teurer als im Vorjahresmonat. Die Preise für Energieexporte waren im Februar 2023 um 7,8 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Zuletzt hatte es im Dezember 2020 einen Preisrückgang zum Vorjahr gegeben. Gegenüber Januar 2023 fielen die Energiepreise um 5,6 Prozent. Wie bei den Einfuhrpreisen lag dies auch hier an den gesunkenen Erdgaspreisen. Sie lagen im Februar 2023 um 24,2 Prozent unter denen des Vorjahres und verbilligten sich auch gegenüber dem Vormonat deutlich um 12,6 Prozent. Die Preise für Mineralölerzeugnisse lagen um 3,9 Prozent über denen des Vorjahres, verbilligten sich aber ebenfalls im Vergleich zu Januar 2023 (-5,3 Prozent), so die Statistiker.


Foto: Container, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Jugendrichter gegen Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters

Fachleute aus der Justiz fordern Korrektur beim Sexualstrafrecht
Fachleute aus der Justiz fordern Korrektur beim Sexualstrafrecht

Bernau (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts der Zunahme von Straftaten durch Kinder und Jugendliche hat sich Jugendrichter Andreas Müller gegen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. Bei den meisten Delikten in der Altersgruppe unter 14 Jahren handele es sich um leichte Vergehen, sagte er dem Sender RTL. „Das ist mal eine Tafel Schokolade klauen, das ist über den Zaun springen, das sind Sachen, die Kinder nun mal teilweise machen im Alter von zwölf und 13 Jahren“, so Müller weiter.

Die am Donnerstag vorgestellte Kriminalstatistik sei mit Blick auf Kinder und Jugendliche „nicht alarmierend“. Angesprochen auf den Fall der 12-jährigen Luise, die von Gleichaltrigen getötet worden war, sagte Müller: „Das ist ein Phänomen, ein besonders seltenes Ereignis, das können Sie nicht verhindern, auch nicht durch eine Gesetzesänderung, wie das manche Parteien jetzt fordern, das Mindestalter von 14 auf zwölf Jahre runtersetzen.“ Natürlich müsse man bei Kindervergehen, Kinderkriminalität hinschauen, aber dafür habe man Instrumente – das Familienrecht bis 14 Jahre und ab dann das Jugendrecht. Statt einer Verschärfung des Strafrechts müsse vielmehr die Justiz gestärkt werden.

„Wenn man will, dass wir das verhindern, dann müssen die Gerichte schnell agieren, und zwar nicht nach neun Monaten“, so Müller.


Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

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Kühnert will bei Kindergrundsicherung nicht nur über Geld sprechen

Kühnert will bei Kindergrundsicherung nicht nur über Geld sprechen
Kühnert will bei Kindergrundsicherung nicht nur über Geld sprechen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um die „Kindergrundsicherung“ hat SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) empfohlen, sich nicht zu sehr auf Finanzierungssummen festzulegen. „Ohne Geld wird es nicht gehen, aber wenn wir Begeisterung für die Kindergrundsicherung wecken wollen, sollten wir nicht nur von Milliardenbeträgen sprechen“, sagte Kühnert den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Die Kinderarmut müsse gesenkt und dafür die direkte finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigen Einkommen ausgebaut werden. Die Debatte solle aber „besser nicht bei einer hoch gegriffenen Summe“ beginnen, sondern bei dem, was man dafür tun müsse. Man habe im vergangenen Jahr das Kindergeld und den Kinderzuschlag „enorm“ erhöht. „Das bildet das finanzielle Fundament für alles Weitere“, so der SPD-Generalsekretär.

Kühnert zeigte sich überzeugt von der Einführung der „Kindergrundsicherung“. Sie werde auf jeden Fall kommen, und „nicht nur ein technischer Verwaltungsakt“ sein. Familienministerin Paus fordert für die Finanzierung der „Kindergrundsicherung“ 12 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat diese Forderung als zu hoch zurückgewiesen.


Foto: Mutter mit Kinderwagen, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Trump bekommt Strafverfahren

Trump bekommt Strafverfahren
Trump bekommt Strafverfahren

New York (dts Nachrichtenagentur) – Mit Donald Trump muss sich erstmals ein Ex-US-Präsident in einem Strafverfahren verantworten. Dabei geht es um angebliche Verschleierung von Schweigegeldzahlungen an den Pornostar Stormy Daniels.

Trump hat jegliches Fehlverhalten bestritten. Konkret soll es 30 Anklagepunkte im Zusammenhang mit Geschäftsbetrug geben. Trump wird voraussichtlich am Dienstag für seine Anklage vor Gericht erscheinen, berichteten US-Medien. Der Ex-Präsident veröffentlichte eine Erklärung, in der er von „politischer Verfolgung und Wahlbeeinflussung auf höchstem Niveau“ sprach.

Er will bei der nächsten Präsidentschaftswahl eigentlich wieder kandidieren.


Foto: Donald Trump, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Hochwasserkatastrophe: NRW-SPD klagt vor Landesverfassungsgericht

Hochwasserkatastrophe: NRW-SPD klagt vor Landesverfassungsgericht
Hochwasserkatastrophe: NRW-SPD klagt vor Landesverfassungsgericht

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD im nordrhein-westfälischen Landtag will die Kommunal- und Bauministerin des Landes, Ina Scharrenbach (CDU) vor dem Verfassungsgerichtshof von NRW verklagen. Der Vorwurf: Scharrenbach soll gegen die Landesverfassung verstoßen haben, indem sie dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 Akten vorenthalten hat.

Dies geht aus der Klageschrift hervor, über die die „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) und der WDR berichten. Demnach vertritt der langjährige innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Verfassungsrechtler, Dieter Wiefelspütz, die Kläger in dem Organstreitverfahren. Scharrenbach hatte dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Pua II gerade einmal zehn Seiten an Dokumenten zur Verfügung gestellt. Sie begründete diese Zurückhaltung bei einer Vernehmung im Pua Mitte Februar damit, dass beim Untersuchungsauftrag der Passus „vor, während und nach“ der Katastrophe gestrichen und durch „während“ ersetzt worden sei.

Genau auf diese Unschärfe beruft sich die Ministerin jetzt und beschränkt sich auf Dokumente, die lediglich die Starkregentage am 14. und 15. Juli umfassen. Dabei lässt sie allerdings unerwähnt, dass im Einsetzungsbeschluss als Untersuchungszeitraum klar der Zeitraum vom 9. Juli 2021 bis zum 9. September 2021 genannt ist, letzteres ist der Tag der Einsetzung des ersten Puas. Der SPD-Obmann im Pua, René Schneider, sagte der „Rheinischen Post“ und dem WDR, es gehe darum, einen Präzedenzfall zu vermeiden. „Wenn wir das hinnähmen, könnten sich andere Häuser auch darauf berufen, dass es nur um den 14. und 15. Juli gehe“, sagte Schneider.

Das gefährde dann den Abschlussbericht in Gänze.


Foto: Nach dem Hochwasser 2021, über dts Nachrichtenagentur

AFP

RKI meldet 3679 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz sinkt auf 27,8

RKI meldet 5635 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz sinkt auf 39
RKI meldet 5635 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz sinkt auf 39

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 3.679 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 35 Prozent oder 1.956 Fälle weniger als am Freitagmorgen vor einer Woche.

Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 29,6 auf heute 27,8 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 102.500 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 41.900 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 112 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 608 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 87 Todesfällen pro Tag (Vortag: 93).

Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle binnen 24 Stunden auf 170.839. Insgesamt wurden bislang 38,35 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.


Foto: Einkaufskörbe mit Corona-Hinweis in Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur

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NRW-Lankreistag fürchtet Machtkampf bei Verkehrswende

NRW-Lankreistag fürchtet Machtkampf bei Verkehrswende
NRW-Lankreistag fürchtet Machtkampf bei Verkehrswende

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der neue Präsident des Landkreistags NRW, Olaf Gericke (CDU), warnt vor einem Machtkampf zwischen Städten und ländlich geprägten Regionen beim Thema Verkehrswende. „Wir müssen sehr aufpassen, dass es nicht zu einem Gegeneinander von städtischen und ländlichen Regionen kommt“, sagte Gericke der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).

„Die Debatte um das Auto macht deutlich, dass da Lebenswelten aufeinanderprallen.“ In NRW seien die Unterschiede im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders groß. „Wir haben hier Ballungszentren, klassische urbane Milieus, Menschen, die gerne aufs Auto verzichten, weil sie einen gut ausgebauten Nahverkehr haben, die mit dem Lastenfahrrad überall hinkommen. Die kennen ländliches Leben überhaupt nicht.“

Aber auf dem Land brauche man das Auto, um einzukaufen, die Kinder zur Kita zu bringen und um den Arzt aufzusuchen. „Landespolitik und Kommunalpolitik müssen dafür sorgen, dass die Unterschiede nicht zu einem Machtkampf zwischen Land und Stadt werden.“ Generell forderte Olaf Gericke, das Auto nicht zu „verteufeln“. „Das Auto ist nach wie vor das Hauptverkehrsmittel – selbst in den Metropolen und je kleiner die Stadt oder das Dorf, desto wichtiger ist es.“

Diese Lebensrealität könne man nicht ausblenden, sagte er. Bisherige Pläne für Umgehungsstraßen müssten umgesetzt werden. „Meine Forderung lautet, dass diese Umgehungsstraßen, die über Jahre und Jahrzehnte geplant worden sind, jetzt auch gebaut werden. Vielleicht in manchen Fällen eine Nummer kleiner, das mag in Ordnung sein. Aber derzeit werden wichtige Straßenbauvorhaben nicht umgesetzt, weil Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer auf der Bremse steht.“

Zugleich müsse man den Menschen im ländlichen Raum beim öffentlichen Nahverkehr viel bessere Angebote machen, so Gericke. „Für den Ausbau der Infrastruktur müsste der Bund die Regionalisierungsmittel für die Länder mindestens verdoppeln.“


Foto: Umleitungsschild, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Gericke zeigt sich optimistisch hinsichtlich Windkraftausbau

Gericke zeigt sich optimistisch hinsichtlich Windkraftausbau
Gericke zeigt sich optimistisch hinsichtlich Windkraftausbau

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der neue Präsident des Landkreistags NRW, Olaf Gericke (CDU), zeigt sich zuversichtlich, dass die Landkreise neue Windkraftanlagen künftig deutlich schneller genehmigen werden als bisher. Die Gründe für die bisher langen Verfahren hätten nicht an den Genehmigungsbehörden gelegen: „Da ging es um Umweltverträglichkeitsprüfungen, Artenschutzgutachten, Bürgerbeteiligung, und 75 Prozent der Windräder wurden beklagt. Jetzt werden die Güter-Abwägungen einfacher, weil die Bundesregierung festgelegt hat, dass die Bedeutung der Windkraft gegenüber anderen Belangen gestärkt wird“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).

Auf die Feststellung, dass es wohl auch weiterhin Klagen geben wird, sagte er: „Da braucht es einen Kulturwechsel. Wir brauchen ein vernünftiges Mittelmaß bei Bürgerbeteiligung, Artenschutz, Umweltverträglichkeit.“ Manche würden „alles endlos beklagen“ wollen, so der NRW-Landkreispräsident. „Aber dann bleiben wir zu langsam.“ Bei der Energiegewinnung durch Fotovoltaik sieht er die Großstädte in der Pflicht. „Es kann nicht sein, dass dort große Hallen- und Wandflächen ungenutzt bleiben und wir dafür jetzt auch noch unsere wertvollen Ackerflächen ungebremst zupflastern“, so Gericke.


Foto: Windräder, über dts Nachrichtenagentur

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Sozialverband kritisiert Preis des Deutschlandtickets

Deutschland-Ticket
Deutschland-Ticket. / Symbolbild: dts

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor der Bundesratsabstimmung zum 49-Euro-Ticket kritisiert der Sozialverband Deutschland das Ticket aufgrund der zu hohen Kosten der Fahrkarte. „Bund und Länder haben sich aus unserer Sicht auf einen zu hohen Preis geeinigt“, sagte die SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

„Für viele Menschen sind 49 Euro pro Monat einfach zu viel.“ Aber gerade Menschen mit kleinem Einkommen seien von einem günstigen Nahverkehr besonders abhängig. Dazu drohe nun auch noch ein föderaler Flickenteppich. Das ursprüngliche 9-Euro-Ticket lobte Engelmeier als echten Erfolg.

Millionen Nutzer hätten das im Sommer bewiesen. Der SoVD habe deshalb immer ein 29-Euro-Ticket als Anschlussregelung gefordert. „Dieser Preis würde Portemonnaie und Umwelt gleichermaßen schonen, da so deutlich mehr Menschen vom Auto auf den ÖPNV umsteigen würden“, erklärte Engelmeier. „Die Politik verpasst hier eine Riesenchance in Sachen sozialer Teilhabe und Umweltschutz.“


Foto: 9-Euro-Ticket in der Bahn-App, über dts Nachrichtenagentur

AFP