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Justizministerium will Accountsperren gegen digitale Gewalt

Verfassungsschützer gegen Offenlegung von Plänen für Cyberangriff
Verfassungsschützer gegen Offenlegung von Plänen für Cyberangriff

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Wer wiederholt andere im Internet schwerwiegend persönlich angreift, kann bald wohl mit schärferen Konsequenzen wie etwa der Sperrung von Social-Media-Konten rechnen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“.

Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ sollen „unter gewissen Voraussetzungen“ per Gericht eine Accountsperre verlangen können. Das Vorhaben richtet sich gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Eine solche Sperre muss „verhältnismäßig“ sein, nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen – etwa die Löschung eines Posts – und „Wiederholungsgefahr“ besteht. Der Inhaber eines Accounts soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Außerdem soll ein Profil „nur für einen angemessenen Zeitraum“ gesperrt werden können, heißt es in dem Entwurf. Die Eckpunkte sehen außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat. So sollen künftig – auf Anordnung eines Gerichts – Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen und nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann.


Foto: Computer-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Deutschland weist Botschafterin des Tschad aus

Deutschland weist Botschafterin des Tschad aus
Deutschland weist Botschafterin des Tschad aus

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung weist die Botschafterin des Tschad aus. Das teilte das Auswärtige Amt am Dienstag auf Twitter mit.

Damit wird auf auf die Ausweisung des deutschen Botschafters in Tschad reagiert, die am Samstag ohne offizielle Begründung erfolgt ist. Die tschadische Botschafterin in Berlin, Mariam Ali Moussa, sei einbestellt und aufgefordert worden, Deutschland binnen 48 Stunden zu verlassen, so das Auswärtige Amt. Man bedauere, dass es dazu kommen musste. Der deutsche Botschafter Gordon Kricke habe sein Amt in N’Djamena „vorbildlich ausgeübt“ und sich für Menschenrechte und den raschen Übergang zu einer zivilen Regierung in Tschad eingesetzt.

Der Tschad liegt in Zentralafrika und hat laut Weltbank rund 17 Millionen (Stand: 2021). Im Index der menschlichen Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen kommt das Land, das bis 1960 eine französische Kolonie war, auf den vorletzten Platz. 2022 war Mahamat Idriss Deby Itno als Ergebnis des von der Opposition und großen Teilen der Zivilgesellschaft boykottierten „Nationalen Dialogs“ für zwei weitere Jahre zum Transitionspräsidenten ernannt worden.


Foto: Absperrung vor dem Brandenburger Tor, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Umfrage: Mehrheiten nur für Jamaika oder Schwarz-Rot

Mittelstand erwartet nach Reform weniger Unternehmer im Bundestag
Mittelstand erwartet nach Reform weniger Unternehmer im Bundestag

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine Umfrage zeigt derzeit lediglich eine Mehrheit im Bundestag für eine Jamaika-Koalition und eine Große Koalition. Im Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut Insa wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhebt, kommen CDU/CSU, Grüne und FDP („Jamaika“) mit zusammen 51 Prozent und SPD und Union („Groko“) mit zusammen 47,5 Prozent auf eine relative Mehrheit.

Die FDP gewinnt in der Erhebung im Vergleich zur Vorwoche einen halben Prozentpunkt hinzu und kommt auf acht Prozent. Die CDU/CSU muss einen halben Prozentpunkt abgeben und erreicht 27,5 Prozent. SPD (20 Prozent), die Grünen (15,5 Prozent), AfD (16 Prozent) und Linke (4,5 Prozent) halten ihre Werte aus der Vorwoche. Auch die sonstigen Parteien kommen zusammen erneut auf 8,5 Prozent.

Im Politikerranking baut Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) seinen ersten Platz aus. Deutlich dahinter landen auf den Plätzen zwei und drei der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und SPD-Chef Lars Klingbeil. Letzterer verbessert sich um zwei Plätze. Auf Klingbeil folgt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne), der von Platz sieben auf Platz vier aufsteigt.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) fällt von Platz drei auf Platz fünf. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) verbessert sich von Platz acht auf Platz sechs. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) rutscht von Platz vier auf Platz sieben. Für den „Meinungstrend“ wurden vom 6. bis zum 11. April insgesamt 2005 Menschen befragt.


Foto: Sitze im Bundestagsplenum, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Nahles beklagt Blockaden bei Digitalisierung

Union bezweifelt Übertragbarkeit von kanadischem Punktesystem
Union bezweifelt Übertragbarkeit von kanadischem Punktesystem

Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit sieht ihr Haus zwar auf einem guten Weg, beklagt jedoch auch Denkblockaden beim Thema Digitalisierung. „Wir sind die größte deutsche Behörde und haben inzwischen mehr digitalisiert als alle anderen Behörden“, sagte Andrea Nahles dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe).

Digitale Weiterbildungsangebote seien beispielsweise für ländliche Räume relevant, „weil dort oft gar nicht mehr genug Menschen für ein Kursangebot in Präsenz zusammenkommen“. Es gebe aber auch noch zu viele Blockaden. Hinderlich seien zudem aufwändige Identifizierungsverfahren, wie bei der Online-Arbeitslosmeldung, weil sie die Kunden davon abhalte, digitale Angebote zu nutzen, so Nahles. Zudem beklagt sie, dass ihre Behörde unter anderen wegen Datenschutzvorgaben oft moderne Software wie Übersetzungsprogramme nicht nutzen kann.

So hätten die Jobcenter 600.000 Ukrainer betreut. An dieser Stelle hätten Dolmetscherdienste den Kollegen vor Ort wirklich helfen können. „Das war aber nicht erlaubt“, klagte Nahles. Sie stellt sich daher „die dringende Frage, was wir in Zukunft überhaupt an kundenorientierten Lösungen nutzen können“.


Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Internationaler Währungsfonds senkt Konjunkturprognose leicht

Internationaler Währungsfonds senkt Konjunkturprognose leicht
Internationaler Währungsfonds senkt Konjunkturprognose leicht

Washington (dts Nachrichtenagentur) – Der Internationale Währungsfonds (IWF) senkt seine globale Konjunkturprognose leicht. Die Weltwirtschaft soll 2023 nur noch um 2,8 Prozent zulegen, im Jahr 2024 dann um 3,0 Prozent, teilte der IWF am Dienstag mit.

Damit wurde die letzte Schätzung für das Jahr 2023 vom Juli um 0,1 Punkte gesenkt. Grund seien die hohe Inflation, Lieferkettenprobleme, Turbulenzen im Finanzsektor und die anhaltenden Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine. Für Deutschland prognostiziert der IWF gar eine Rezession von -0,1 Prozent in diesem Jahr.


Foto: Stahlproduktion, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Kemfert sieht Energieversorgung trotz Atomausstieg als gesichert

Schleswig-Holstein will Anpassung von Netzentgelten
Schleswig-Holstein will Anpassung von Netzentgelten

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Claudia Kemfert, Energie-Expertin des DIW, hat Warnungen vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit durch den kommenden Atomausstieg zurückgewiesen. „Die derzeit noch laufenden restlichen drei Atomkraftwerke produzieren weniger als fünf Prozent der Stromerzeugung in Deutschland“, sagte Kemfert den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

„Wir können in Deutschland problemlos die restlichen Atomkraftwerke abschalten, ohne dass die Lichter ausgehen.“ Dies wäre auch schon am 1.1.2023 möglich gewesen, so Kemfert. „Der letzte Winter hat gezeigt, dass die Gefahr eines Blackouts nie bestand.“ Weder sorge der geringe Beitrag der Stromproduktion durch Atomkraftwerke für sinkende Strompreise noch für sinkende Emissionen, sagte die Wissenschaftlerin.

Der Neubau von Kraftwerken dauere nicht nur Jahrzehnte, sondern sei enorm teuer und ohne staatliche Subventionen nicht finanzierbar. Auch die nun versprochene angeblich neue Atomtechnik von kleinen Reaktoren entpuppe sich bei näherem Hinsehen als „Fata Morgana“, sagte Kemfert. Für den Ausstieg sprechen ihr zufolge unter anderem die hohen Kosten der Technologie: Rechne man externe Kosten wie Neubau und Endlagerung ein, sei Atomstrom extrem teuer, so Kemfert. „Atomenergie macht nur Verluste und muss staatlich subventioniert werden. Erneuerbare Energien und Windstrom sind deutlich billiger.“

Daher sollte das Kapitel des Betriebs von den restlichen drei Atomkraftwerken endlich geschlossen werden. „Der Betrieb der Anlagen behindert den Umstieg zu erneuerbaren Energien, da Atomkraftwerke zu inflexibel sind in der Kombination mit erneuerbaren Energien und der Weg nicht frei gemacht wird für die echte Energiewende mit erneuerbaren Energien“, erklärte sie. „Es ist Zeit, die Kraftwerke endlich abzuschalten und die endlosen Gespenster- und Zirkeldebatten zur Atomenergie zu beenden. Um es zusammenfassend zu sagen: Atomenergie ist zu teuer, zu langsam, zu gefährlich und zu blockierend.“


Foto: Strommast, über dts Nachrichtenagentur

AFP

Umfrage: Mehrheit gegen Abschaltung letzter Atomkraftwerke

Union erneuert Kritik an “Sonderweg” beim Atomausstieg
Union erneuert Kritik an “Sonderweg” beim Atomausstieg

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zwei Drittel der Deutschen finden die Abschaltung der verbliebenen drei Atomkraftwerke nicht richtig. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage für die Sender RTL und ntv.

Demnach will die Mehrheit, dass die AKWs noch länger zur Stromerzeugung genutzt werden (43 Prozent) oder dass sogar auch noch einige der stillgelegten Atomkraftwerke wieder Strom produzieren sollten (25 Prozent). 28 Prozent dagegen finden die Abschaltung laut dem sogenannten „Trendbarometer“ richtig. Für eine endgültige Abschaltung sprechen sich mehrheitlich nur die Anhänger der Grünen (65 Prozent) aus. Etwas weniger als die Hälfte der Bundesbürger (45 Prozent) glaubt generell, dass die Stromversorgung in Deutschland auch ohne Strom aus der Kernenergie dauerhaft gesichert werden kann, 51 Prozent glauben das nicht. An eine dauerhafte Sicherung der Stromversorgung ohne Nutzung der Kernenergie glauben mehrheitlich lediglich die Anhänger der Grünen (81 Prozent) und der SPD (59 Prozent). Die Daten wurden vom 5. bis 6. April erhoben. Datenbasis: 1.001 Befragte.


Foto: Atomkraftwerk, über dts Nachrichtenagentur

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Unfallflucht auf der Atterstraße: BMW-Fahrer touchiert Kind (8) auf Höhe des Zebrastreifen

(Symbolbild) Polizei / Foto: Polizeidirektion Osnabrück
(Symbolbild) Polizei / Foto: Polizeidirektion Osnabrück

Bereits am vergangenen Mittwoch (5. April) touchierte in der Atterstaße ein BWM einen 8-Jährigen und floh daraufhin. Die Polizei sucht nun Zeugen der Unfallflucht.

Als der Junge gegen 17:30 Uhr einen Zebrastreifen in Höhe der Einmündung zur Kirchstraße überquerte, näherte sich ein BMW, missachtete den Vorrang des 8-Jährigen und touchierte diesen an seinem Fuß. Anschließend fuhr der Unbekannte mit seinem schwarzen Fahrzeug einfach weiter, der Junge erlitt leichte Verletzungen.

Noch am Unfallort wurde er von einem Fußgänger nach seinem Wohlbefinden gefragt. Die Mutter des 8-Jährigen erstattete wenig später Anzeige bei der Polizei. Nun suchen die Ermittler nach dem Fußgänger und weiteren Zeugen, die Hinweise zu dem Flüchtigen oder seinem Fahrzeug geben können. Sie können sich telefonisch unter 0541/3272515 melden.

AFP

Kulturprogramm auf Osnabrücks historischen Friedhöfen geht wieder los

Johannisfriedhof / Foto: OSB, Katrin Hofmann
Johannisfriedhof / Foto: OSB, Katrin Hofmann

Die beiden historischen Friedhöfe in Osnabrück laden auch in diesem Jahr wieder zu Kulturveranstaltungen ein. Unter dem Motto „Neues Leben zwischen alten Gräbern“ gibt es Konzerte und Lesungen über Themennachmittage und -spaziergänge bis hin zu Ausstellungen, Führungen und Gartenarbeit am Grünpflegetag.

Den Auftakt macht am Donnerstag (13. April) die Veranstaltung mit dem Titel „Ohne Moos und Goldsterne nichts los“ auf dem Johannisfriedhof. Dr. Walter Bleeker, Botaniker und Experte für Biodiversitätsmanagement, wird über die floristischen Besonderheiten auf dem historischen Friedhof informieren. Treffpunkt ist um 17 Uhr an der Kapelle des Johannisfriedhofs (Iburger Straße 54).

Veranstalter sind der Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) und FOKUS e. V. mit vielfältiger Unterstützung durch viele Ehrenamtliche, die Christengemeinschaft, den Förderkreis Hasefriedhof – Johannisfriedhof e. V., die Treuhandstiftung „Historisches Bewahren“ und die Bürgerstiftung. Das ganze Programm gibt es hier.

 

AFP

Justizministerium legt Entwurf für Namensrecht-Reform vor

Justizministerium legt Entwurf für Namensrecht-Reform vor
Justizministerium legt Entwurf für Namensrecht-Reform vor

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium treibt die geplante Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts voran. Das Haus von Minister Marco Buschmann (FDP) legte dafür am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Hintergrund der Reformpläne ist demnach, dass das geltende deutsche Namensrecht „sehr restriktiv“ sei. Es trage der „vielfältigen Lebenswirklichkeit“ und den Bedürfnissen vieler Familien nicht hinreichend Rechnung. Im Koalitionsvertrag hatten die Parteien deshalb eine entsprechende Änderung vereinbart. Kernstück der Reform soll die Einführung „echter Doppelnamen“ für Ehepaare und Kinder sein.

Verheiratete sollen somit künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Sie müssten sich somit nicht mehr wie bisher für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden. Bestimmten Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, so ist vorgesehen, dass dieser wie schon bisher zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird. Eltern, die keinen Ehenamen führen, sollen ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen können.

Dadurch soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren. Diese Neuerung soll auch unverheirateten Eltern in Bezug auf ihre gemeinsamen Kinder offenstehen, so das Justizministerium. Zudem ist es vorgesehen, dass von den entsprechenden Neuerungen auch Ehepaare profitieren können, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits verheiratet sind und die zu diesem Zeitpunkt auch bereits einen Ehenamen führen. Der Entwurf sieht ebenfalls eine Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder vor.

Diesen soll es in bestimmten Fällen erleichtert werden, ihren Namen zu ändern. Eine der vorgeschlagenen Neuerungen betrifft einbenannte Stiefkinder: Das sind Kinder, die im Wege der Einbenennung den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben. Ihnen soll es erleichtert werden, die Einbenennung rückgängig zu machen – und wieder den Geburtsnamen zu erhalten, den sie vor der Einbenennung geführt haben. Dies soll für Fälle gelten, in denen die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt.

Eine weitere geplante Neuerung betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern sich haben scheiden lassen. Legt der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen ab, so soll auch das Kind diese Namensänderung nachvollziehen können: Es soll also den geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, in dessen Haushalt es lebt. Eine entsprechende Namensänderung bedarf der Einwilligung des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Und sie soll grundsätzlich auch nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen können, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

Auch sogenannte geschlechtsangepasste Familiennamen sind Bestandteil der Reform. Der Entwurf sieht vor, die Bestimmung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt. Dadurch soll künftig zum Beispiel die nach sorbischer Tradition und in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens auch in die Personenstandsregister eingetragen werden können.

Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll hingegen aufgehoben werden. Die adoptierte Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.


Foto: Schmuck bei einer Hochzeit, über dts Nachrichtenagentur

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