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Mehr Widersprüche und Klagen gegen Bürgergeld-Bescheide 2025

Jobcenter (Archiv)
Jobcenter (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Im Jahr 2025 ist die Zahl der Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld deutlich gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verzeichneten die Jobcenter mehr als eine halbe Million Widersprüche und über 53.000 Klagen. Besonders häufig stritten Leistungsberechtigte mit den Behörden über die Kosten der Unterkunft, Rückforderungen und die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen.

Deutlich mehr Widersprüche und Klagen

Die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter im Bereich Bürgergeld ist 2025 auf 501.667 angestiegen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag mit. Damit gingen 78.310 Widersprüche mehr ein als im Vorjahr. Die Zahl der Klagen erhöhte sich um 4.379 auf 53.164.

Streitpunkt Kosten der Unterkunft und Rückforderungen

Die häufigsten Widersprüche betrafen die Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen. Viele Widersprüche fielen unter die Kategorie „Sonstiges“, die unter anderem das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung umfasst. Bei den Klagen bezogen sich die meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.

Ausgang der Verfahren vor Jobcentern und Gerichten

Im Jahr 2025 bearbeiteten die Jobcenter 476.728 Widersprüche. Rund 61 Prozent davon wurden zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. In 147.213 Fällen wurde die zuvor ergangene Entscheidung revidiert. Bei knapp der Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden, da fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung vonseiten der Jobcenter lag in 42.303 Fällen vor.

Insgesamt 52.858 Klagen konnten die Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. Bei zwei Dritteln der Fälle wurde das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei knapp einem Drittel führten die Klagen zu einer neuen Entscheidung.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

AFP

Kanzleramt prüft Schröder-Akten bei Friedrich-Ebert-Stiftung

Gerhard Schröder
Gerhard Schröder (Archiv)

Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen Akten sichten, die Altbundeskanzler Gerhard Schröder bei der Auflösung seines Bundestagsbüros im Juni 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben ließ. Geprüft werden soll, ob sich darunter amtliche Dokumente befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Bundeskanzleramt plant Akteneinsicht

Gerhard Schröder hatte bei der Auflösung seines Kanzlerbüros im Bundestag im Juni 2025 seinen Aktenbestand der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben lassen. Das Bundeskanzleramt kündigte nun an, diese Unterlagen in den kommenden Wochen zu sichten.

„Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen“, sagte ein Regierungssprecher dem Nachrichtenportal T-Online. Das Kanzleramt will demnach prüfen, ob sich amtliche Dokumente darunter befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.

Ignorierte Aufforderungen und Schriftwechsel

Einer Aufforderung, 178 konkrete Akten zu übergeben, war Schröders Büro bis zur Auflösung rund drei Jahre lang nicht gefolgt. Mit der Übergabe der Akten an die Stiftung ignorierte der Altkanzler auch jahrelange Bitten des Bundesarchivs, wie aus Schriftwechseln des Archivs mit Schröder hervorgeht, aus dem T-Online zitiert.

Zugriff nur mit Zustimmung Schröders

Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unterliegt die Nutzung der Dokumente durch Forscher und Journalisten einem Zustimmungsvorbehalt Schröders.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

AFP

Rasante Flucht von Osnabrück nach Bad Essen endet im Zaun – Fahrer in U-Haft

Die Flucht endete im Zaun. / Foto: Polizeiinspektion Osnabrück
Die Flucht endete im Zaun. / Foto: Polizeiinspektion Osnabrück

Was als routinemäßige Verkehrskontrolle begann, entwickelte sich in der Nacht zu Freitag (9. Januar) zu einer spektakulären Verfolgungsfahrt durch mehrere Ortschaften im Landkreis Osnabrück. Gegen 0:30 Uhr wollte eine Polizeistreife auf dem Haster Weg in Osnabrück einen weißen Transporter anhalten. Doch der Fahrer dachte nicht daran zu stoppen. Im Bereich der Bremer Straße trat er plötzlich aufs Gas und flüchtete.

Mit Tempo 120 durch Ortschaften

Die anschließende Verfolgung führte über die Bremer Straße durch Wissingen, Westerhausen und Oldendorf bis nach Bad Essen. Dabei nahm der Fahrer erhebliche Risiken in Kauf: Er überfuhr mehrere rote Ampeln und raste mit bis zu 120 Stundenkilometern durch geschlossene Ortschaften – und das bei winterlichen Straßenverhältnissen. Mehrere Streifenwagen waren nötig, um die gefährliche Flucht zu begleiten.

Crash auf dem Biogasanlagen-Gelände

Im Ortsteil Essenerberg endete die Fahrt abrupt. Der Transporter bog auf das Gelände einer Biogasanlage ab, prallte gegen einen Metallzaun und kam dort zum Stehen. Der 35-jährige Fahrer versuchte noch, zu Fuß zu entkommen, wurde jedoch nach kurzer Verfolgung festgenommen.

Drogen, Baseballschläger und weitere Vorwürfe

Im Fahrzeug entdeckten die Einsatzkräfte einen 31-jährigen Beifahrer sowie eine erhebliche Menge Betäubungsmittel. Sichergestellt wurden unter anderem Kokain, Amphetamin, Ecstasy-Tabletten, Haschisch und Marihuana. Zudem fanden die Beamten einen Baseballschläger im Transporter. Die Funde werden dem Fahrer zugeordnet.

Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts des bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge ermittelt. Hinzu kommen weitere Vorwürfe, darunter Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss sowie Steuerhinterziehung durch unverzollte Zigaretten. Der 35-Jährige ist bereits vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft an, der Mann sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Grow-Zelte in der Wohnung

Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stießen die Ermittler auf zwei Grow-Zelte mit insgesamt zwölf Marihuana-Pflanzen sowie auf digitale Datenträger. Wegen des Anbaus der Pflanzen wurde ein separates Ermittlungsverfahren eingeleitet, das von Behörden in Nordrhein-Westfalen geführt wird.

Beifahrer wieder auf freiem Fuß

Der 31-jährige Beifahrer hatte lediglich eine geringe Menge Kokain bei sich. Weitere belastende Erkenntnisse ergaben sich weder bei ihm noch bei der Durchsuchung seiner Wohnung. Mangels Haftgründen wurde er am Freitagmittag entlassen.

Glück im Unglück

Nach Angaben der Polizei wurden während der gefährlichen Verfolgungsfahrt keine unbeteiligten Verkehrsteilnehmer verletzt oder konkret gefährdet. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an.

AFP

Dax tritt vor Berichtssaison auf der Stelle

Börse
Foto: dts

Der Dax ist am Montag kaum verändert in den Handelstag gestartet und lag am Morgen knapp unter dem Schlussstand vom Freitag. Zugleich rückte mit dem Beginn der Berichtssaison für das vierte Quartal 2025 die Entwicklung der Unternehmensgewinne in den Fokus, während Euro und Ölpreis nur leichte Bewegungen zeigten.

Verhaltener Start am Aktienmarkt

Gegen 9:30 Uhr wurde der deutsche Leitindex Dax mit rund 25.250 Punkten berechnet und damit minimal unter dem Schlussniveau vom Freitag. An der Spitze der Kursliste rangierten Fresenius, Zalando und Gea, am Ende die Allianz, BMW und Mercedes-Benz.

„Woche der Wahrheit“ an den Börsen

Den Börsen stehe so etwas wie „die Woche der Wahrheit“ bevor, sagte Thomas Altmann von QC Partners. „Morgen startet die Berichtssaison für das vierte Quartal 2025. Jetzt muss sich zeigen, ob die steigenden Aktienkurse auch von steigenden Gewinnen gestützt werden.“ Negative Überraschungen könnten nach dem starken Kursanstieg stark abgestraft werden.

Euro fester, Ölpreis leicht rückläufig

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Montagmorgen stärker: Ein Euro kostete 1,1676 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8565 Euro zu haben. Der Ölpreis sank unterdessen leicht: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete gegen 9 Uhr deutscher Zeit 63,28 US-Dollar; das waren 6 Cent oder 0,1 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Bundesverkehrsministerium blockiert Länder-Pläne für komplettes Blitzer-App-Verbot

Starenkästen (Archiv)
Starenkästen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverkehrsministerium hat Pläne der Bundesländer zurückgewiesen, sogenannte Blitzerwarnapps vollständig zu verbieten. Nach Ansicht des Ministeriums reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen aus, um den Einsatz entsprechender Geräte zu unterbinden. Die Länder dringen hingegen auf eine deutliche Verschärfung des Nutzungsverbots und verweisen auf strengere Regelungen in anderen europäischen Staaten.

Bundesverkehrsministerium gegen Totalverbot

Das Bundesverkehrsministerium lehnt Pläne der Bundesländer ab, die sogenannten Blitzerwarnapps ganz zu verbieten. Das sagte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) der „Rheinischen Post“.

Bereits nach geltendem Recht sei es untersagt, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, so die Sprecherin gegenüber der „Rheinischen Post“. Eine Ahndung und wirksame Sanktionierung sei daher von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. „Hierbei ist die Ahndungsdichte beziehungsweise die Kontrollhäufigkeit entscheidend.“ Das obliege den Ländern, so die Sprecherin der „Rheinischen Post“.

Länder drängen auf schärferes Verbot

Laut „Rheinischer Post“ wollen die Länder das bereits bestehende Nutzungsverbot deutlich verschärfen. Es dürfe nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrates, aus der die Zeitung zitiert.

In anderen Ländern wie Frankreich seien solche Apps gänzlich verboten. Das deutsche Verbot müsse daher „an die Praxis im europäischen Ausland angeglichen werden“, fordern die Länder laut „Rheinischer Post“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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SPD drängt auf Abschiebestopp und Terrorlistung iranischer Revolutionsgarde

Adis Ahmetovi?
Adis Ahmetovi? (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Angesichts der Massenproteste gegen das Mullah-Regime im Iran fordert der SPD-Politiker Adis Ahmetovic ein entschiedeneres Handeln der Bundesregierung und der Europäischen Union. Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion verlangt unter anderem einen sofortigen Stopp von Abschiebungen in den Iran sowie eine Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrorgruppe in der EU.

Forderung nach Stopp von Abschiebungen und humanitären Visa

Außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Adis Ahmetovic hat die Bundesregierung angesichts der Massenproteste gegen das Mullah-Regime im Iran aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen. „Erstens, sehr schnell, die temporären Abschiebungen in den Iran müssen vorerst gestoppt werden“, sagte Ahmetovic den Sendern RTL und ntv.

Zudem verwies Ahmetovic auf Aktivisten mit Verbindungen nach Deutschland. Es gebe viele Aktivisten, zum Beispiel im Gewerkschaftsbereich, die den Kontakt aufgenommen haben zum Deutschen Gewerkschaftsbund, wo es um das Thema humanitäre Visa gehe. „Wir können als Deutschland und als Europa auch Solidarität zeigen, nicht nur in Form von Worten, sondern indem wir auch vernünftig politisch handeln. Und wir haben ein breites Instrumentarium von humanitären Instrumenten, die wir nutzen sollten“, so der SPD-Politiker weiter (RTL und ntv).

Forderung nach Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe

Darüber hinaus verlangt Ahmetovic eine härtere Gangart gegenüber den iranischen Revolutionsgarden. Die iranischen Revolutionsgarden sollten überdies in der EU als Terrorgruppe eingestuft werden. „Es ist obsolet, dass man darüber noch weiter diskutieren muss. Es muss passieren. Diese Revolutionsgarde ist eine Unterdrückungsgarde“, so Ahmetovic (RTL und ntv).

Er forderte, die Organisation auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. „Die muss auf die Sanktionsliste. Solche Menschen haben in Europa als Organisation nichts zu suchen.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Merz will strategische Partnerschaft mit Indien deutlich ausbauen

Friedrich Merz
Friedrich Merz (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Beziehungen zwischen Deutschland und Indien deutlich ausbauen. Nach einem Treffen mit dem indischen Ministerpräsidenten Narendra Modi in Ahmedabad betonte er das „fundamentale Interesse“ Deutschlands an einer vertieften Zusammenarbeit und sprach von Indien als „Wunschpartner“.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die bilateralen Beziehungen zu Indien deutlich vertiefen. Daran habe man ein „fundamentales Interesse“, sagte er am Montag nach einem Treffen mit dem indischen Ministerpräsidenten Narendra Modi in Ahmedabad im Bundesstaat Gujarat.

Indien als „Wunschpartner“ Deutschlands

„So wichtig Europa und die transatlantischen Beziehungen für uns Deutsche bleiben: Wir müssen heute ein weiteres, ein größeres Netz an Partnerschaften knüpfen – und zwar schnell und mit langem Atem zugleich“, sagte Merz. Indien sei dabei ein „Wunschpartner“ für Deutschland. Als Beispiel nannte der Kanzler die verteidigungspolitische Zusammenarbeit, den Ausbau der zivilen wirtschaftlichen Beziehungen oder die Zusammenarbeit in zentralen Bereichen wie kritische Mineralien und künstliche Intelligenz.

Günstige Voraussetzungen für engere Zusammenarbeit

„Die Voraussetzungen für unsere erneuerte und vertiefte Partnerschaft, sie könnten kaum besser sein als gegenwärtig“, fügte der Kanzler hinzu. „Deutschland als der einwohnerstärkste und wirtschaftlich stärkste Staat der Europäischen Union und Indien als die größte Demokratie der Welt. Uns verbinden grundlegende Werte.“

Erste große Asienreise von Merz

Der Besuch in Indien ist die erste große Asienreise von Merz im Rahmen seiner Kanzlerschaft. Es gilt als Signal, dass er diese in Indien und nicht in China absolviert.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Regelinsolvenzen in Deutschland steigen im Dezember 2025 deutlich

Amtsgericht
Foto: dts

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Dezember 2025 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) lag sie um 15,2 Prozent höher als im Dezember des Vorjahres. Zugleich zeigt ein detaillierter Blick auf die endgültigen Zahlen für Oktober 2025, dass zwar mehr Unternehmen Insolvenz anmeldeten, die Forderungen der Gläubiger jedoch geringer ausfielen als ein Jahr zuvor.

Deutlicher Anstieg der Regelinsolvenzen im Dezember

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland im Dezember 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 15,2 Prozent gestiegen. Destatis wies darauf hin, dass bei diesen Ergebnissen zu berücksichtigen ist, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor, erklärte Destatis.

Mehr Unternehmensinsolvenzen, aber geringere Forderungen

Für Oktober 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 2.108 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 4,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Oktober 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,6 Milliarden Euro. Im Oktober 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,8 Milliarden Euro gelegen.

Destatis zufolge ist dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen darauf zurückzuführen, „dass im Oktober 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Oktober 2025“ (Statistisches Bundesamt).

Branchenunterschiede und Entwicklung bei Verbraucherinsolvenzen

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Oktober 2025 in Deutschland insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,3 Fällen, wie aus den Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervorgeht. Danach folgten das Gastgewerbe mit 10,5 Fällen sowie das Baugewerbe mit 8,5 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

Im Oktober 2025 gab es zudem insgesamt 6.709 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 7,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Am 20. Januar ist wieder Big-Band-Gala im Alando Ballhaus Osnabrück

Marc Doffey und die Uni Big Band beim Big-Band-Meeting im Alando Ballhaus
Foto: Dominik Lapp

Nach der gefeierten Premiere im vergangenen Jahr kehrt die Big-Band-Gala ein Jahr später zurück ins festliche Alando Ballhaus. Am 20. Januar öffnet sich um 20:00 Uhr der Vorhang für einen Abend, an dem kraftvoller Big-Band-Sound, raffinierte Arrangements und mitreißende Rhythmen im Mittelpunkt stehen. Gleich zwei renommierte Ensembles gestalten das Programm: die Bigband der Universität Osnabrück unter der Leitung von Jörg Niedderer und die Konsession Bigband unter der Leitung von Uwe Nolopp.

Klassiker treffen Moderne

Seit 1989 prägt Trompeter Uwe Nolopp die Konsession Bigband und hat das 17-köpfige Orchester zu einer festen Größe der regionalen Jazzszene gemacht. Das Repertoire spannt einen weiten Bogen von den großen Klassikern der Big-Band-Ära – darunter Werke von Count Basie, Duke Ellington, Thad Jones und Bill Holman – bis hin zu modernen Arrangements aus Rock, Funk und Latin-Jazz. Stücke von Komponisten und Arrangeuren wie Bob Mintzer oder Peter Herbolzheimer sorgen dabei für frische Akzente und zeitgemäßen Groove.

Jazz in all seinen Facetten

Mit ihrem satten, unverwechselbaren Klang steht die Uni-Bigband für den Jazz der vergangenen fünf Jahrzehnte. Auf dem Programm stehen Arrangements aus Latin-Jazz, Jazz-Rock, Funk und Swing. Die Band setzt sich überwiegend aus Musikstudentinnen und Musikstudenten der Universität Osnabrück zusammen und wird durch Sängerinnen, Sänger sowie profilierte Solistinnen und Solisten ergänzt. Seit dem Sommersemester 2024 leitet Jörg Niedderer das Ensemble, das bereits bei Auftritten in der Lagerhalle, der OsnabrückHalle, im Alando Ballhaus und auf der Maiwoche sein Publikum begeisterte.

Swing, Groove und große Emotionen

Die Big-Band-Gala verspricht einen Abend voller Energie, virtuoser Klänge und tanzbarer Rhythmen. Ob eingefleischte Jazzfans oder neugierige Neueinsteiger – hier kommen alle auf ihre Kosten. Der Einlass beginnt am 20. Januar um 19:00 Uhr, Konzertbeginn ist um 20:00 Uhr. Es gilt freie Platzwahl, Tickets sind über die Alando-App sowie hier online erhältlich.

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Völkerrechtler fordert UN-Sicherheitsrat zu Iran-Krise auf

Vereinte Nationen
Vereinte Nationen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß fordert eine Befassung des UN-Sicherheitsrats mit der Lage im Iran und warnt vor den Folgen eines möglichen Blutbads an Demonstrierenden. Zugleich kritisiert er die US-Intervention in Venezuela scharf und sieht die Gefahr, dass internationale Beziehungen in einen Zustand der Rechtlosigkeit abrutschen.

Appell an den UN-Sicherheitsrat wegen Iran

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß hat sich dafür ausgesprochen, dass sich der UN-Sicherheitsrat mit der Lage im Iran befasst. „Die zu uns dringenden Informationen über die Lage im Iran sind alarmierend, und man wünschte sich dringlichst, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen aktiv würde“, sagte Kreß der „Kölnischen Rundschau“ (Montagsausgabe) zur Frage einer möglichen humanitären Intervention in dem Land.

US-Präsident Donald Trump hatte dem Mullah-Regime „Strafen“ angedroht. Vor diesem Hintergrund schilderte Kreß mögliche Szenarien, sollte sich die Situation weiter zuspitzen.

Kreß sagte: „Man möchte es sich weiterhin nicht ausmalen, aber sollte das Regime im Iran dazu ansetzen, auf flächendeckende friedliche Demonstrationen mit einem Blutbad zu reagieren, und sollte der Sicherheitsrat untätig bleiben, so würde sich die Frage einer humanitären Intervention tatsächlich stellen – und das hiermit verbundene fürchterliche Dilemma.“ Das Interview erschien in der „Kölnischen Rundschau“.

Kritik an US-Vorgehen in Venezuela

Scharf verurteilte der Völkerrechtler die US-Intervention in Venezuela. Es habe sich zwar nicht um den ersten derartigen Fall gehandelt. Aber anders als etwa 1989 im Fall Panama hätten die USA „nicht einmal einen ernstzunehmenden Versuch unternommen, ihr Vorgehen nach den Regeln des Völkerrechts zu begründen“.

Der Angriff stehe „für die Gefahr, dass die internationalen Beziehungen in einen Zustand der Rechtlosigkeit entgleiten“. Trumps Aussage in der „New York Times“, ihn leite nicht das Völkerrecht, sondern nur die eigene Moral, sei „bodenlos“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

AFP