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Mutmaßliches Hamas-Mitglied wegen Anschlagsplänen in Deutschland festgenommen

Hände in Handschellen auf dem Rücken
Symbolbild Festnahme / Foto: dts

Die Bundesanwaltschaft hat einen im Libanon geborenen Mann festnehmen lassen, der Mitglied der Hamas sein soll. Die vorläufige Festnahme erfolgte gestern Abend um 22:00 Uhr auf der Bundesautobahn 17 bei der Einreise von Tschechien nach Deutschland, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. Dem Mann wird vorgeworfen, im August 2025 in Deutschland ein vollautomatisches Gewehr, acht Pistolen der Marke Glock sowie über 600 Schuss Munition beschafft und nach Berlin transportiert zu haben. Die Waffen seien laut Anklage für geplante Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa bestimmt gewesen.

Festnahme auf der A17

Die vorläufige Festnahme erfolgte gestern Abend um 22:00 Uhr auf der Bundesautobahn 17, als der Beschuldigte von Tschechien nach Deutschland einreiste, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei waren an der Aktion beteiligt.

Vorwürfe der Bundesanwaltschaft

Der Bundesanwaltschaft zufolge wird dem Mann vorgeworfen, im August 2025 in Deutschland ein vollautomatisches Gewehr, acht Pistolen der Marke Glock sowie über 600 Schuss Munition beschafft und nach Berlin zu einem weiteren Beschuldigten transportiert zu haben. Diese Waffen wurden bei einer Festnahme am 1. Oktober 2025 in Berlin sichergestellt und waren laut Anklage für geplante Mordanschläge auf israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa bestimmt.

Weitere Maßnahmen

Der Beschuldigte wird noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über einen Haftbefehl entscheiden wird. Parallel dazu haben dänische Polizeibehörden heute Morgen in Kopenhagen und Umgebung Räumlichkeiten des festgenommenen Mannes und eines weiteren Verdächtigen durchsucht.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

AFP

Wirtschaftsweise Truger fordert Krisenabgabe für Topverdiener

Achim Truger
Achim Truger am 12.11.2025 / via dts Nachrichtenagentur

Der Wirtschaftsweise Achim Truger schlägt eine Krisen-Abgabe für die sieben Prozent Topverdiener in Deutschland vor, um soziale Kürzungen zu vermeiden. Er warnt vor einer bis 2029 auf rund 200 Milliarden Euro anwachsenden Haushaltslücke. Der Vorstoß geht über Empfehlungen des Sachverständigenrats hinaus und stößt intern auf Widerspruch von Ratsmitglied Veronika Grimm.

Vorschlag für eine Solidaritätsabgabe

Der Wirtschaftsweise Achim Truger schlägt vor, dass die sieben Prozent Topverdiener in Deutschland eine Krisen-Abgabe zahlen, um soziale Kürzungen zu vermeiden. „Ich persönlich plädiere für eine Solidaritätsabgabe für Krisen und Verteidigung“, sagte Truger der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Der Bundesregierung drohe durch Ausgaben etwa für Verteidigung und geringere Unternehmenssteuern eine Haushaltslücke, die 2029 rund 200 Milliarden Euro betragen könne. „Das durch Kürzungen auszugleichen, wäre sozialer Kahlschlag“, so Truger.

Konflikt im Sachverständigenrat

Der Wirtschaftsweise geht damit über die Forderung des Sachverständigenrats hinaus, der im Gutachten eine stärkere Belastung reicher Firmenerben fordert, um Erbschaften gleichmäßiger zu besteuern. Dabei gibt es einen Konflikt: Ratsmitglied Veronika Grimm nennt diese Diskussion in einem Minderheitsvotum „fahrlässig“.

Begründung und Verteidigung des Vorstoßes

Truger verteidigte die Forderung. „Unsere Argumente sind klar und nachvollziehbar. Dass man sie nicht aussprechen soll, ist mir zu viel der Verneigung vor den Familienunternehmern“, sagte er. Es geschehe häufig, dass gigantische Betriebsvermögen mit lächerlich niedrigen Sätzen besteuert würden oder gar nicht. „Wenn ich 150.000 Euro von der Tante erbe, zahle ich im Zweifel mehr als jemand, dem eine Firma im Milliardenwert in den Schoß fällt.“ Die Interessen der Reichen seien in der Politik überrepräsentiert, so Truger. „Wir sollten die Macht der Reichen in Deutschland begrenzen.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

AFP

Gute Nachricht des Tages: Osnabrücker REWE-Mitarbeiterin mit Lernbeeinträchtigung erhält IHK-Kompetenzzeugnis

Gemeinsam stark: Natalia Frolov (vorne rechts) mit den Kaufleuten Jens Kaluscha (rechts) und Oliver Wehling (links) sowie der Marktmanagerin Maria Popken (links) – zusammen feiern sie die erfolgreiche Kompetenzfeststellung als Zeichen für Chancengleichheit und Anerkennung praktischer Fähigkeiten. / Foto: IHK
Natalia Frolov (vorne rechts) / Foto: IHK

Ein starkes Zeichen für Chancengleichheit: Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hat gemeinsam mit der IHK für Ostfriesland und Papenburg erstmals eine berufliche Kompetenzfeststellung nach dem Berufsbildungsgesetz begleitet. Im Mittelpunkt steht die 30-jährige REWE-Mitarbeiterin Natalia Frolov aus Osnabrück, die trotz Lernbeeinträchtigung seit sieben Jahren engagiert im Markt Kaluscha & Wehling arbeitet – und nun ein offizielles Zeugnis ihrer Fähigkeiten erhalten hat.

Kompetenz zählt – nicht der Abschluss

Das Feststellungsverfahren (nach § 50a BBiG) richtet sich an Menschen ohne formalen Berufsabschluss und macht sichtbar, was sie im Arbeitsalltag leisten. Die Validierung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Arbeitgeber, der auch die Kosten übernahm. „Das Verfahren zeigt, wie individuelle Talente und Stärken gewürdigt werden können – unabhängig von klassischen Bildungswegen“, sagte Juliane Hünefeld-Linkermann, Geschäftsbereichsleiterin Aus- und Weiterbildung bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim. „Es ist ein wichtiger Beitrag zur beruflichen Teilhabe und zur Anerkennung gelebter Praxis.“

„Ich bin stolz auf mich“

Natalia Frolov hat sich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen des Marktes bewährt – von der Warenverräumung bis zur Kundenbetreuung. „Ich bin stolz auf mich. Auch wenn ich sehr aufgeregt war, habe ich jetzt etwas in der Hand, das zeigt, was ich wirklich kann“, sagte sie nach Abschluss des Verfahrens.

Anerkennung aus dem eigenen Team

Auch ihre Arbeitgeber freuen sich über die offizielle Bestätigung: „Unsere Mitarbeiterin ist ein fester Bestandteil unseres Teams. Ihre Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Kompetenz sind für uns seit Jahren selbstverständlich – umso schöner, dass dies nun auch offiziell bestätigt wurde“, betonen die Kaufleute Jens Kaluscha und Oliver Wehling.

Ein Schritt zu mehr Inklusion in der Arbeitswelt

Organisiert wurde das Verfahren durch die IHK-Beraterin Petra Schmidt von der IHK für Ostfriesland und Papenburg. Es ist Teil einer bundesweiten Initiative, die Durchlässigkeit und Chancengleichheit im Bildungssystem fördern soll. Mit der erfolgreichen Kompetenzfeststellung setzt die IHK ein klares Zeichen: Praktische Fähigkeiten verdienen Anerkennung – unabhängig von formalen Abschlüssen.

AFP

BUND untermauert Verfassungsklage für besseren Naturschutz

Grashüpfer (Archiv)
Grashüpfer (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Verfassungsbeschwerde für eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung mit einem neuen Schriftsatz untermauert. Der Umweltverband teilte am Mittwoch mit, dass das Dokument am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht wurde. Ziel ist, den Bundestag ähnlich wie bei der Klimaklage 2021 zu verpflichten, ein umfassendes Schutzkonzept gegen den Biodiversitätsverlust zu schaffen.

Neuer Schriftsatz beim BVerfG

Mitglied im BUND-Bundesvorstand und erste Beschwerdeführerin Myriam Rapior sagte: „Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit“, sagte Myriam Rapior, Mitglied im BUND-Bundesvorstand und erste Beschwerdeführerin. „Wir vertrauen darauf, dass das BVerfG wie schon im Klima-Beschluss auch beim Naturschutz die Rechte künftiger Generationen schützen wird.“

Forderung nach umfassendem Schutzkonzept

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Umweltschützer den Bundestag ähnlich wie bei der Klimaklage 2021 dazu verpflichten, ein umfassendes gesetzliches Schutzkonzept zu schaffen, das einen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung der Natur enthält. Der BUND argumentiert nun, dass die Situation beim Biodiversitätsverlust und beim Klimawandel sich weiter zuspitzt. Die derzeitige Politik schwäche das vorhandene Naturschutzrecht. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe sei die menschliche Existenz langfristig bedroht. Man zeige mit der Klage zudem, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden drohe als ein wirksamer Naturschutz. „Das Artensterben ist daher schon rein wirtschaftlich fatal“, so Rapior.

Verweis auf IGH-Rechtsgutachten

Der Umweltverband setzt mit seiner Klage insbesondere auf das Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Der IGH machte darin deutlich, dass unterlassener Umweltschutz milliardenschwere Schadensersatzforderungen gegen Staaten nach sich ziehen kann.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

AFP

Konjunkturprognose angehoben: Deutschland wächst um 0,2 Prozent

Vorstellung des
Vorstellung des Jahresgutachtens 2025/26 am 12.11.2025 / via dts Nachrichtenagentur

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat seine Prognose für das laufende Jahr angehoben. Dem Frühjahrsgutachten zufolge dürfte die deutsche Wirtschaft 2024 preisbereinigt um 0,2 Prozent wachsen – zuvor war Stagnation erwartet worden. Für 2026 senkte das Gremium die Erwartung leicht auf 0,9 Prozent.

Prognose angehoben, Ausblick gedämpft

Die Volkswirtschaft dürfte erstmals seit dem Jahr 2022 minimal wachsen, heißt es im Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen, welches am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Demnach rechnen die Ökonomen mit einem preisbereinigten BIP-Wachstum von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bisher hatten sie eine Stagnation erwartet. Für das Jahr 2026 wurde die Prognose allerdings leicht gesenkt. Der Sachverständigenrat erwartet nun ein BIP-Wachstum von 0,9 Prozent, bisher waren es 1,0 Prozent. Das Wachstum dürfte maßgeblich durch die steigenden staatlichen Ausgaben sowie die kalenderbedingt hohe Anzahl an Arbeitstagen getragen werden, hieß es.

„Angesichts der aktuellen Herausforderungen muss Deutschland neue wachstums- und sicherheitspolitische Perspektiven entwickeln“, sagte Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates, sagte: „Die Chancen, die sich aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ergeben, dürfen nicht verspielt werden.“

Kritik am SVIK

Das Gremium kritisierte unter anderem die Umsetzung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die aktuell geplanten Ausgaben des Sondervermögens hätten nur eine geringe positive Wirkung auf das BIP, da es bisher zu großen Teilen für Umschichtungen im Haushalt und zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben genutzt werde. Die Wirkung wäre deutlich größer, wenn die Mittel vollständig für zusätzliche Ausgaben und für Investitionen eingesetzt würden.

Steuerpolitik und Vermögensaufbau

Die jüngst beschlossene Senkung der Unternehmensteuern werde Investitionen und BIP-Wachstum unterdessen moderat erhöhen, so der Sachverständigenrat. Eine neutralere Gestaltung der Besteuerung könnte sich allerdings deutlich stärker auswirken. In Deutschland sollte den Ökonomen zufolge der private Vermögensaufbau, insbesondere für die Altersvorsorge, gestärkt werden. Erbschaften und Schenkungen sollten gleichmäßiger besteuert werden, um die Besteuerung stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip auszurichten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Grimm kritisiert SPD: AfD-Stigma verhindert Reformen

Veronika Grimm
Veronika Grimm (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Wirtschaftsweise und Siemens-Energy-Aufsichtsrätin Veronika Grimm wirft der SPD vor, Warnungen vor AfD-Vorschlägen auch zur Blockade von Wirtschaftsreformen zu nutzen. Zudem lehnt sie eine Reform der Erbschaftssteuer ab und kritisiert entsprechende Forderungen im Jahresgutachten des Sachverständigenrats.

Kritik an SPD-Strategie im Umgang mit AfD

Wirtschaftsweise und Aufsichtsrätin von Siemens Energy Veronika Grimm hat der SPD vorgeworfen, ihre Warnungen vor Vorschlägen der AfD seien auch dazu gedacht, Wirtschaftsreformen zu verhindern. „Alles, was die AfD anmahnt, stigmatisiert die SPD sofort als Teufelszeug – auch aus strategischen Gründen“, sagte Grimm dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). So zwinge die SPD die CDU noch mehr auf ihre Linie.

AfD-Parteichefin Alice Weidel verhöhne die Regierung immer wieder, dass kein echtes Wachstum komme, und kritisiere die Schuldenpolitik. „Natürlich ist das wohlfeil – aber auch nicht falsch“, erklärte Grimm. Je länger man mit wirksamen Reformen warte, desto länger gehe es so weiter.

Debatte um Erbschaftssteuer

Grimm lehnte zudem eine Reform der Erbschaftssteuer ab. Im am Mittwoch erschienen Jahresgutachten des Sachverständigenrats fordern die anderen vier Mitglieder, die Ausnahmen für Betriebsvermögen deutlich zu reduzieren. Grimm sieht das anders. „Angesichts der aktuell schwachen privaten Investitionstätigkeit und der damit verbundenen geringen Wachstumsaussichten erscheint der Vorschlag geradezu fahrlässig“, sagte sie. Eine Reform dürfe die Wirtschaftsdynamik nicht noch weiter schwächen. „Da hätte am Ende keiner etwas von, auch die Arbeitnehmer nicht.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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EU-Kommission verzögert Auskunft zu Palästinenser-Hilfsgeldern seit neun Monaten

EU-Fahnen (Archiv)
EU-Fahnen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kommission verzögert seit neun Monaten die Auskunft über die Verwendung von Geldern für Hilfe an Palästinenser. Laut „Bild“ (Donnerstagausgabe) wurden angeforderte Dokumente für den Zeitraum 2014 bis 2025 mehrfach in Aussicht gestellt, aber bislang nicht geliefert; Kritik kommt aus dem EU-Parlament und vom Europäischen Steuerzahlerbund.

Verzögerte Auskunft zu Hilfsgeldern

Mitglied des Haushaltsausschusses im EU-Parlament Moritz Körner (FDP) hatte diese Unterlagen bereits am 29. Januar angefordert, berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe). Seitdem wurden die Dokumente für den Zeitraum 2014 bis 2025 mehrfach in Aussicht gestellt, aber nicht geliefert. Dies zeigt der Schriftverkehr, über den die „Bild“ berichtet.

„Neun Monate Schweigen sind keine Verwaltungspanne – das ist politischer Wille, etwas zu verbergen“, sagte Körner der „Bild“. Er wolle im Zuge der geplanten EU-Hilfen für den Wiederaufbau nachvollziehen, ob bisherige Hilfen ihren Zweck erfüllt haben. „Ich will wissen, ob unser Geld Schulen oder Sprengstoff finanziert“, sagte Körner der „Bild“.

Reaktionen des Steuerzahlerbundes

Alarmiert auf den Vorgang reagiert der Europäische Steuerzahlerbund. „Das ist ein nicht hinnehmbarer Affront, eine Missachtung von Parlament und Öffentlichkeit“, sagte dessen Präsident, Michael Jäger, der „Bild“. Wiederaufbauhilfe sei wichtig. Es dürfe aber kein Geld in den Gaza-Streifen fließen, bevor die Kontrolle über die Verwendung sichergestellt ist. „Sollten in der Vergangenheit Mittel in dunkle Kanäle geflossen sein, ist das ein klarer Fall für den EU-Staatsanwalt und für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF“, so Jäger der „Bild“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Bundesregierung reagiert zurückhaltend auf Gerichtsbeschluss im GEMA-Urheberrechtsstreit gegen OpenAI

Regierungspressekonferenz am
Regierungspressekonferenz am 12.11.2025 / via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hat verhalten auf den Beschluss des Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte. Man wolle Urteile wie üblich nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen; zugleich bestehen offene Fragen zu Urheberrechten im Zusammenhang mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Auch die Bundesregierung und das Bundespresseamt nutzen nach eigener Darstellung KI-Tools.

Zurückhaltende Stellungnahme der Bundesregierung

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch vor Journalisten, man wolle wie üblich Urteile nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen, auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Der Beschluss war von der Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt worden.

Offene Rechtsfragen zu Urheberrecht und KI

Die gesamte Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ sei ein Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung „noch keine finale Meinung gebildet“ habe, sagte Kornelius am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Ich möchte mich dazu nicht festlegen.“, sagte Kornelius auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Wichtig sei jedoch, dass mögliche KI-Regulierung ein Wachstum in Europa ermögliche.

Einsatz von KI-Tools in Bundesbehörden

Auf weitere Journalisten-Nachfrage räumte Kornelius ein, dass die Bundesregierung und das Bundespresseamt „natürlich“ auch selber KI-Tools nutzten, so Kornelius auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Verfassungsrechtlerin: Büngers Nichtwahl in Bundestags-Geheimdienstgremium verfassungsrechtlich bedenklich

Clara Bünger
Clara Bünger (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags als verfassungsrechtlich bedenklich. Sie verweist auf die Pflicht zur spiegelbildlichen Zusammensetzung der Ausschüsse entsprechend der Fraktionsstärke, sieht jedoch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Nichtwahl als legitim an.

Kritik und verfassungsrechtliche Einordnung

Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags scharf kritisiert. Dass Bünger nicht gewählt worden sei, „ist meines Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Brosius-Gersdorf zu „T-Online“. „Grundsätzlich muss jeder Ausschuss, soweit er Aufgaben des Plenums übernimmt oder dessen Entscheidungen vorbereitet, ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung dessen Zusammensetzung widerspiegeln“, argumentiert die Jura-Professorin.

Brosius-Gersdorf merkte weiter an, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Abgeordneten aus ihrem verfassungsrechtlichen Recht auf freies Mandat das Recht zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestags folge. „Als politische Kräfte sind die Fraktionen gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln. Die Mitwirkungsbefugnis der Abgeordneten erstreckt sich auch auf die Ausschüsse des Deutschen Bundestags.“ Die spiegelbildliche Zusammensetzung der Ausschüsse des Bundestags entsprechend der Fraktionsstärke diene unter anderem dem Minderheitenschutz, also dem Schutz der Opposition. „Deshalb besteht grundsätzlich die Pflicht zur Wahl der von den Fraktionen nominierten Kandidaten in die Ausschüsse“, so Brosius-Gersdorf. Eine Wahrung einer Brandmauer zu den Linken sei kein Grund, ihre Kandidatin nicht zu wählen.

Minderheitenschutz und mögliche Sonderfälle

Brosius-Gersdorf sieht aber auch die Möglichkeit eines Sonderfalls: Eine Nicht-Wahl sei nur legitim, wenn dafür ausnahmsweise ein Sachgrund existiere. Dies könne die Unzuverlässigkeit der betreffenden Fraktion oder die Nicht-Vertrauenswürdigkeit des von der Fraktion nominierten Kandidaten sein. Die Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit der Mitglieder des Geheimdienst-Ausschusses sei von „elementarer Bedeutung“ für die Funktionsfähigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Eine Nichtwahl sei im Interesse der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Geheimdienst-Ausschusses gegebenenfalls gerechtfertigt, wenn eine Partei oder Fraktion durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werde, führte Brosius-Gersdorf weiter aus.

Zu den im Sommer gescheiterten Kandidaten der AfD äußerte sich die Juristin auf Nachfrage nicht. Die Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet.

Besetzung des PKGr

Die Linke hatte es vergangene Woche auch im zweiten Anlauf nicht geschafft, einen Sitz im Geheimdienst-Ausschuss (PKGr) des Bundestags zu erhalten. Die Abgeordnete Bünger erreichte bei einer Abstimmung im Plenum nicht die nötige Mehrheit. Das PKGr hat neun Mitglieder, die beiden Sitze der AfD und jener der Linkspartei sind derzeit nicht besetzt. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz ist der einzige Vertreter der Opposition in dem Gremium. Die Union stellt drei Abgeordnete und die SPD zwei.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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Wirtschaftsweise: Deutschland wächst wieder, Reformen und Investitionen nötig

Monika Schnitzer
Monika Schnitzer und Friedrich Merz am 12.11.2025 / via dts Nachrichtenagentur

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, hat am Mittwoch das Jahresgutachten der „Wirtschaftsweisen“ an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) übergeben. Schnitzer erwartet nach zwei Rezessionsjahren wieder ein Plus beim Wachstum, mahnt jedoch strukturelle Reformen an; Merz sagte Unterstützung zu und verwies auf hohe Energiekosten.

Übergabe des Jahresgutachtens

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer, hat am Mittwoch das Jahresgutachten der „Wirtschaftsweisen“ an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) übergeben. Am frühen Nachmittag will der Sachverständigenrat das Gutachten ausführlicher vorstellen.

„Nach zwei Jahren der Rezession dreht sich in diesem Jahr endlich wieder das Vorzeichen der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland von einem Minus auf ein Plus“, erklärte Schnitzer. „Im europäischen Vergleich bleibt das Wachstum jedoch auch in diesem Jahr zurück. Erst im nächsten Jahr wird es deutlich besser“, sagte Schnitzer.

Damit die Wirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad gelange, müsse die Produktivität durch Innovationen und Investitionen gesteigert werden. Angesichts der aktuellen geo- und strukturpolitischen Herausforderungen müsse Deutschland neue Wachstums- und sicherheitspolitische Perspektiven entwickeln, sagte die Inhaberin des Lehrstuhls für Komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Bewertung des Finanzpakets und Steuerreformen

„Das im März verabschiedete Finanzpaket bietet dafür Chancen. Wir zeigen in unserem Gutachten, dass die Wachstumswirkungen des Finanzpakets potenziell erheblich sein könnten“, sagte Schnitzer. Die tatsächlichen Wachstumseffekte könnten allerdings eher gering bleiben werden, monierte Schnitzer. Denn nach aktueller Planung werde „nur ein Teil der Mittel investiv und damit wachstumswirksam verausgabt werden“, sagte sie. Eine Anpassung dieser Pläne sei deshalb dringend anzuraten.

Außerdem erklärte sie, dass durch eine weitere Reform der Unternehmensbesteuerung die Investitionsbedingungen verbessert werden könnten. „Mit Blick auf die Vermögensverteilung in Deutschland machen wir Vorschläge, wie der Vermögensaufbau auch der unteren Einkommensschichten besser gefördert werden kann. Gleichzeitig betonen wir, dass die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen stärker an Leistungsfähigkeitsprinzip ausgerichtet werden sollten“, so Schnitzer. „Das bedeutet insbesondere, dass Betriebsvermögen weniger stark begünstigt werden sollten als bisher“, sagte Schnitzer.

Reaktionen des Kanzlers

Merz bedankte sich für das Gutachten. „Sie diagnostizieren in ihrem Gutachten, dass es Investitionen und Innovationen in Deutschland braucht, damit unsere Wirtschaft wieder auf einen nachhaltigeren Wachstumspfad zurückkehrt. Das ist eine Einschätzung, die wir teilen“, sagte er.

„Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft muss besser werden und dazu gehören auch die hohen Energiekosten. Die Unternehmen in Deutschland leiden unter diesen hohen Energiekosten und ich kann Ihnen versichern: Die Bundesregierung ist gerade in diesen Tagen in Berlin und in Brüssel ist sehr darum bemüht, hier noch in diesem Jahr zu Lösungen zu kommen“, so Merz.

Der Kanzler kritisierte, dass man in den letzten Jahren zu stark von der Substanz gelebt habe. „Diese Reserven unserer Volkswirtschaft sind jetzt aufgebraucht und deswegen haben wir gemeinsam ein Ziel: Wir wollen den Wirtschaftsstandort Deutschland wirklich fit machen“, sagte der CDU-Chef. Daher sollen die Investitionsbedingungen verbessert werden.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .

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