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Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beträge von mehr als 280.000 Euro auf

Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte einen Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma aus der Grafschaft Bentheim wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten in 154 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.

Auch die Ehefrau des Verurteilten wurde wegen desselben Vergehens zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt. Zudem verhängte das Hauptzollamt Osnabrück noch zwei Bußgeldbescheide von insgesamt 6.900 Euro gegen den Geschäftsführer, da er Arbeitnehmer an Dritte verlieh, ohne dass er im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis war.

Umfangreiche Ermittlungen

Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche im Oktober 2020 in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme mündete. Seit Dezember 2016 war der Verurteilte Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma. Zuvor führte seine Ehefrau zwei Jahre die Firma.

Nach Auswertung der Unterlagen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass die Verurteilten von 2015 bis 2020 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigten, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kamen die Verurteilten nicht nach.

Urteile sind rechtskräftig

„Durch dieses Verhalten sparten sie sich Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 280.000 Euro“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer. Obwohl der Geschäftsführer der oben genannten Firma, seit Juni 2019 nicht mehr im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war, verlieh er trotzdem Arbeitnehmer an Dritte. Das Hauptzollamt Osnabrück verhängte aufgrund dieses Vergehens Bußgeldbescheide von insgesamt 6.900 Euro gegen den Verurteilten. Die Urteile des Amtsgerichts Nordhorn sind rechtskräftig.


 
PM
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