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Osnabrücker Zöllner stellen bei Fahrzeugkontrolle auf der A 30 über zehn Kilo Amphetamine sicher

Osnabrücker Zöllner haben bei einer Fahrzeugkontrolle am Freitagabend (5. Januar) mehr als zehn Kilogramm des verbotenen psychoaktiven Rauschmittels 2-CMC aus der Gruppe der Amphetamine sichergestellt.

Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr auf der Autobahn 30 aus den Niederlanden, als ein in Rumänien zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Sie leiteten den Pkw für eine Kontrolle auf einen Parkplatz in das Gewerbegebiet Gildehaus.

Zöllner zweifeln an Aussagen – und liegen richtig

In der anschließenden Befragung gaben die Reisenden an, in Belgien gearbeitet zu haben und nun auf dem Rückweg nach Rumänien zu sein. „Die bei unserem Einstieg in eine Kontrolle immer gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln verneinten die Insassen des Pkws“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen der Reisenden hatten, entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeuges. Dabei fanden die Beamten hinter dem Beifahrersitz, eine blaue Tüte. In dieser befanden sich vier Klemmverschlusstüten mit einer weißen kristallinen Substanz.

Amphetamine / Foto: Zoll Osnabrück
Amphetamine / Foto: Zoll Osnabrück

Substanzen in Deutschland verboten

Das Zollfahndungsamt Essen bestimmte die Substanz zum späteren Zeitpunkt als psychoaktives Rauschmittel aus der Gruppe der Amphetamine. 2-CMC fällt zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, ist aber nach dem seit 2016 bestehenden Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten und darf weder hergestellt noch nach Deutschland eingeführt werden. Die Substanzen wurden beschlagnahmt.

Gegen die beiden Reisenden leiteten die Zöllner ein Strafverfahren ein. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Nordhorn – übernommen.


 
PM
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