Eine politische Mehrheit für eine unbürokratische Taxiordnung gab es schon vor der Sommerpause des Stadtrats, und trotz eines erneuten Änderungsantrags der Grünen Ratsfraktion schaffte es die Regelung schließlich in der Ratssitzung vor zwei Wochen auch über die Abstimmung hinaus – doch Berichte, nach denen Osnabrück jetzt auch tatsächlich eine Taxiordnung hat sind verfrüht, wie unsere Redaktion auf Nachfrage von der Stadtverwaltung erfuhr.

Es sind zwar *nur noch* bürokratische Hürden, die genommen werden müssen, aber bis sich in der Hasestadt Taxifahrer mit einem gut sichtbar im Fahrzeug angebrachten Fahrerausweis ihren Fahrgästen gegenüber identifizieren, wird vermutlich nochmals ein wenig mehr Zeit ins Land gehen, vielleicht bis zum Jahresende. Neben bürokratischen Hürden sind auch noch einige technische Fragen zu klären.
Die von der Grünen Ratsfraktion durchgesetzte Befristung für den “Versuchsbetrieb” nach Oldenburger Vorbild bis zum 01.01.2020 könnte also schon wieder knapp werden. Wenn es so läuft, wie die Verwaltung sich das jetzt vorstellt, wird aber ein knappes Jahr zur Evaluierung zur Verfügung stehen.

keine Taxiordnung in Osnabrück
Noch hat Osnabrück “k”eine Taxiordnung (Foto: NOZ vom 11.09.2018)

Inkrafttreten der Taxiordnung noch in Vorbereitung

Auf Nachfrage unserer Redaktion erläuterte Dr. Sven Jürgensen, Pressesprecher der Stadt Osnabrück die weiteren Schritte, beginnend mit der juristisch notwendigen “Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Osnabrück”, denn allein das Votum der Lokalpolitiker reicht nicht. “Die Taxenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft”, so der Pressesprecher. Die beglaubigte Fassung der Taxenordnung liegt dem dafür zuständigen Verwaltungsmitarbeiter inzwischen vor, die Veröffentlichung soll zeitnah erfolgen. Ein genauer Termin wurde von der Verwaltung nicht genannt.

Es gilt “Ausweispflicht”, aber mit “Übergangszeit”

Etwas kurios wird es, wenn es um das für den Fahrgast sichtbare Element der Taxiordnung geht, die zukünftig verpflichtend zu tragenden Fahrerausweise. “Grundsätzlich wird die Ausweispflicht mit dem Inkrafttreten der Verordnung beginnen”, so die Verwaltung auf Nachfrage, doch kein Grundsatz ohne Ausnahme: “Wir werden allerdings noch ein wenig technische Vorlaufzeit brauchen und die Taxifahrer müssen die Ausweise noch bei uns anfordern. Deshalb muss es noch eine Übergangszeit geben. Wir gehen derzeit aber davon aus, dass bis zum Jahresende alle Taxifahrer in Osnabrück über den notwendigen Ausweis verfügen werden.”

Kosten für die Fahrerausweise noch unbestimmt

Das weitere Vorgehen bezüglich der Fahrerausweise sieht so aus: “Der Taxifahrer bzw.die Taxifahrerin wird den Ausweis beim Sachbearbeiter für Personenbeförderungsrecht in der Kfz-Zulassung erhalten. Für die Anfertigung des Ausweises braucht die Verwaltung ein aktuelles Passbild des Fahrers. Nach der Anfertigung des Ausweises wird dieser dann zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt.” Angaben über die Höhe der “Selbstkosten” machte die Verwaltung noch nicht, die Taxenunternehmer sollen über das Inkrafttreten der Taxenordnung und die Art und Weise der Ausweiserstellung in den kommenden Wochen informiert werden.

Zahlreiche Beförderungsunternehmer erhoffen sich vom inkrafttreten der Taxiordnung vor allem eine Entspannung des Osnabrücker Taxikriegs, über den unsere Redaktion auch weiter aktuell berichten wird.