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OLG München: Haftstrafen für drei IS-Mitglieder wegen Kriegsverbrechen

Das Oberlandesgericht München hat drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen zu Haftstrafen verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurden Freiheitsstrafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die drei Männer waren Mitglieder der Liwa Jund al-Rahman, einer ursprünglich eigenständigen Rebellengruppe, die sich 2014 dem Islamischen Staat anschloss.

Rollen der Angeklagten und Tathintergrund

Einer der Angeklagten hatte die Vereinigung gegründet und geführt, kontrollierte ein Ölfeld in der Provinz Deir ez-Zor und wies die Gruppe an, sich an einem Überfall auf Schiiten in Hatlah zu beteiligen. Ein weiterer Angeklagter leitete das Medienbüro und produzierte Propagandavideos, während der Dritte eine Mörser-Kompanie führte.

Bewertung des Gerichts

Das Gericht wies die Verteidigungsargumente der Angeklagten zurück, wonach sie sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden hätten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zwar die lange Zeit seit den Taten, verwies aber auf die besondere Brutalität des IS. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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