Vor der Zeugenvernehmung von Beate Z. vor dem Oberlandesgericht Dresden fordert die Nebenklageanwältin der Familie des vom NSU erschossenen Mehmet Kubasik, Antonia von der Behrens, Aufklärung über noch offene Fragen zur Terrorserie. Mehrere Angehörige wollen zur Befragung anreisen, darunter die Tochter des Ermordeten, Gamze Kubasik, die trotz Skepsis auf neue Erkenntnisse hofft.
Offene Fragen zur NSU-Terrorserie
Vor der Befragung von Antonia von der Behrens</em, die Anwältin der Familie des vom NSU erschossenen Mehmet Kubasik, fordert Antworten auf noch offene Fragen zu der Terrorserie. Die Nebenklage habe Z. im NSU-Verfahren "über 300 Fragen gestellt, die sie alle nicht beantwortet hat", sagte von der Behrens der "taz" (Mittwochausgabe). "Jetzt wäre die Gelegenheit, ihr diese wieder zu stellen", so von der Behrens gegenüber der Zeitung.
Z. soll am Mittwoch und Donnerstag im Prozess gegen eine als NSU-Helferin beschuldigte Person aussagen. Letzterer wird vorgeworfen, Z. während ihrer Untergrundzeit in Zwickau eine Krankenkassenkarte und Bahncards überlassen zu haben. Z. sitzt derzeit in der JVA Chemnitz eine lebenslange Haftstrafe ab.
Erwartungen der Angehörigen
Von der Behrens sagte der „taz“, dass mehrere Angehörige zu der Befragung von Z. am Mittwoch anreisen wollen, darunter Gamze Kubasik</em, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik. "Gamze Kubasik ist zwar skeptisch, was zu erwarten ist, weil Z. über all die Jahre offenkundig nicht bereit war, ihr Wissen offenzulegen. Aber sie hegt doch die Hoffnung, vielleicht etwas Relevantes zu erfahren", so die Anwältin in der "taz".
Die Familie Kubasik trieben den Angaben der Anwältin zufolge immer noch die gleichen Fragen um. „Welche Netzwerke hatte der NSU? Wer waren die Mitwisser und Helfer an den Tatorten, insbesondere in Dortmund?“, sagte von der Behrens der „taz“. „Hätten die Taten mit dem Wissen der V-Männer und des Verfassungsschutzes verhindert werden können? Gamze Kubasik hofft sehr, dass die Vorsitzende Richterin die entscheidenden Fragen stellen und nicht locker lassen wird.“
Zweifel an Ausstieg aus der rechtsextremen Szene
Von der Behrens bezweifelt laut „taz“, dass Z. eine Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene ist. „Sie erhofft sich Vorteile für das Strafvollstreckungsverfahren“, so von der Behrens in der Zeitung. Es gehe Z. nur darum, „ihre Haft so sehr wie möglich zu verkürzen“, sagte die Anwältin der „taz“.
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