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NRW: Weniger Ermittlungen wegen mutmaßlicher Polizeigewalt

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen mutmaßlich unzulässiger Gewaltausübung in den vergangenen Jahren gesunken. Gleichzeitig enden die meisten Verfahren ohne Anklage oder Strafbefehl, weil nach Angaben des NRW-Justizministeriums nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorliegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW sieht in den Ermittlungen keinen Nachweis für Fehlverhalten, sondern verweist auf ein konsequentes Deeskalationskonzept der Polizei.

Weniger neue Verfahren, wenige Anklagen

Nach Informationen der „Neuen Ruhr/Neuen Rhein-Zeitung“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf die Antwort des NRW-Justizministeriums auf eine Anfrage wurde wegen Gewalt durch Polizisten im Jahr 2024 in 656 neuen Fällen ermittelt. 2022 waren es noch 781 Fälle, 2023 wurden 709 Verfahren neu registriert. Die Zeitung berichtet weiter, dass die Mehrheit dieser Verfahren eingestellt werde, weil es nicht genügend Beweise für eine Verurteilung gab. Nur sehr selten komme es zu einer Anklage oder einem Strafbefehl.

Auch die Zahl der Anklagen und Strafbefehlsanträge ist der „Neuen Ruhr/Neuen Rhein-Zeitung“ zufolge in den vergangenen Jahren gesunken. Nach fünfzehn Anklagen und Strafbefehlsanträgen im Jahr 2022 und sechzehn im Jahr 2023 sank die Zahl 2024 auf zwölf.

Gewerkschaft betont fehlenden Schuldnachweis

Patrick Schlüter, Landesvorsitzender der GdP in NRW, sieht in den Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte keinen Beleg für Fehlverhalten. „Viele Anzeigen enden ohne Schuldvorwurf, weil sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt“, sagte der Landesvorsitzende der GDP, Patrick Schlüter.

Deeskalation als Leitlinie

Schlüter betonte laut „Neue Ruhr/Neue Rhein-Zeitung“, in NRW setze die Polizei bei Demonstrationen konsequent auf Deeskalation. Die Beamten würden von Anfang an geschult, Konflikte früh zu erkennen, offen zu kommunizieren und immer erst auf Gespräche und mehrmalige klare Ansprache zu setzen, bevor Zwang zur Option wird. „Das Deeskalationsmodell der Polizei NRW sorgt dafür, dass wir die Versammlungsfreiheit schützen und Gewalt so weit wie möglich verhindern, ohne bei konkreten Gefahren wegzuschauen“, so Schlüter.

Laut Schlüter darf die NRW-Polizei Gewalt nur anwenden, wenn eine gegenwärtige Gefahr abgewehrt werden muss oder eine rechtmäßige Maßnahme sonst nicht umsetzbar wäre. „Das Gesetz verpflichtet uns, immer das mildeste geeignete Mittel zu wählen. Kommunikation, Ansprachen und deeskalierende Maßnahmen stehen immer zuerst.“ Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind oder nicht erfolgversprechend sind, „dürfen Kollegen körperlichen Zwang einsetzen“. Jede Anwendung werde dokumentiert. „Das ist gesetzliche Pflicht und gelebte Praxis“, so Schlüter.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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