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Neue Verordnung: Fahrradanhänger auf 50 kg begrenzt

Das Verkehrsministerium unter der Leitung von Volker Wissing (FDP) plant eine strenge Regulierung von Fahrradanhängern. Mit einer Begrenzung der höchstzulässigen Gesamtmasse auf 50 Kilogramm soll die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer verbessert werden, so ein Sprecher des Ministeriums gegenüber dem „Spiegel“.

Verschärfung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Die neue Regelung soll in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) integriert werden. Hintergrund ist die Absicht, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Peter Hornung-Sohner aus München, Entwickler von Fahrradanhängern und Gründer der Manufaktur „Hinterher“, sieht in der Neuregelung eine „massive Verschärfung“. Er rechnete vor, dass das Gewichtslimit bei dem Transport von zwei älteren Kindern oder zwei Bierkästen schnell überschritten werde, wenn man von einem Eigengewicht des Anhängers von 15 Kilogramm ausgehe. Hornung-Sohner kritisierte, dass die geplante Regelung „die Rolle des Autos als einziges ernst zu nehmendes Transportmittel für Bürger auf Jahre festzementieren“ werde.

Auflaufbremssystem als zwingende Auflage

Die neuen Regelungen schreiben vor, dass Fahrradanhänger nun über ein eigenes Auflaufbremssystem verfügen müssen. Laut Hornung-Sohner würde diese Voraussetzung die Anhänger spürbar verteuern und stehe „in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Gefahren“.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums begründete die Neuregelung mit den wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Die geplanten Anpassungen seien im Einklang mit „aktuellen und einschlägigen Normen für Fahrradanhänger“.

Ausnahmen und Übergangsfristen

In einigen Fällen kann jedoch die erlaubte Gesamtmasse von Anhängern nach Angaben des Ministeriums auf 60 Kilogramm angehoben werden. Dies soll gelten, wenn die Anhängerverbindung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrads befestigt ist. Außerdem sollen die Hersteller der Anhänger selbst zertifizieren dürfen, ob sie die Vorschriften einhalten. Nach Angaben des Ministeriums soll die Regelung nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger gelten, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der StVZO-Reform.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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