Neue Regelungen rund um den Verbandskasten im Auto

In Deutschland gibt es gerade auch rund um den Straßenverkehr viele Regeln und Gesetze. Das ist auch nicht weiter überraschend, denn in unserem Land gibt es grundsätzlich viele Regelungen und es kommt eher selten vor, dass Dinge nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben und geregelt sind. Aus diesem Grund ist es keine große Überraschung, dass auch durch die Coronakrise neue gesetzliche Regelungen im Straßenverkehr Einzug halten. Rund um den ohnehin schon seit Ewigkeiten vorgeschriebenen Verbandskasten im Auto gibt es jetzt auch eine wichtige neue gesetzliche Vorgabe.

Masken gehören jetzt in den Verbandskasten

Vielleicht hat es noch gar nicht jede Autofahrerin oder jeder Autofahrer mitbekommen. Aber tatsächlich gibt es rund um die Bestückung des Verbandkastens inzwischen schon seit Anfang Februar eine neue gesetzliche Vorschrift. Grundsätzlich ist das Mitführen eines solchen Verbandskastens schon lange vorgeschrieben und hat auf jeden Fall schon bei so manchem Unfall bei der Versorgung von verletzten Unfallbeteiligten weitergeholfen.

Nach einer solchen Versorgung von Verletzten kann es bei einem Unfall eine gute Idee sein auf gutachterix.de einen erfahrenen Gutachter für die Bewertung eines Unfallschadens anzufordern.

Aber jetzt zurück zu den neuen Regelungen rund um den Verbandskasten. Die Corona-Krise hat bekanntermaßen dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen des täglichen Lebens Masken getragen werden mussten. In den ersten Wochen nach den ersten Coronainfektionen haben auch in Deutschland noch viele Leute selbst Stoffmasken als Schutz vor einer Ansteckung zusammengebastelt.

Mittlerweile haben sich aber Operationsmasken und FFP2-Masken als Standard durchgesetzt. In den vergangenen Monaten haben die meisten Menschen in Deutschland den Umgang mit solchen Masken erlernt und solche Schutzmasken haben auch das Bild auf den Straßen der Republik stark geprägt. Das hat jetzt auch bezogen auf den Verbandskasten dazu geführt, dass FFP2-Masken oder alternativ auch OP-Masken zu einem vorgeschriebenen Bestandteil im Verbandskasten geworden sind.

Es gibt eine Übergangsfrist rund um den Mund-Nasen-Schutz

Wie bereits angesprochen gehört ein Mund-Nasen-Schutz seit Februar dieses Jahres zu einem kompletten Verbandskasten im Auto. Allerdings bedeutet das nicht, dass man einen vorhandenen Autoverbandskasten jetzt entsorgen muss. Denn ein vollständiger Verbandskasten, der noch nicht über das Verfallsdatum ist, kann ohne Probleme weiterverwendet werden. In einem solchen Fall ist es also erlaubt den vorhandenen Autoverbandskasten einfach durch die neu geforderten Masken zu ergänzen.

Bis zum 1. Februar des Jahres 2023 gilt außerdem noch eine Übergangsfrist. In diesem Zeitraum ist es auch Herstellern weiterhin noch erlaubt Verbandskästen zu verkaufen, die noch nicht zusätzlich geforderte Masken beinhalten. Anschließend dürfen die Hersteller dann jedoch nur noch solche Autoverbandskästen in den Handel bringen, die auch über einen beigelegten Mund-Nasen-Schutz verfügen. Wenn ein Autofahrer allerdings nach dem 1. Februar 2023 bei einer Fahrzeugkontrolle nicht das Vorhandensein von zwei solcher Masken nachweisen kann, dann kann für dieses Vergehen ein Bußgeld verhängt werden.

Fest steht bereits, dass das Mitführen solcher Masken im Verbandskasten dauerhaft zur Pflicht werden soll. Denn auch wenn die Coronapandemie irgendwann tatsächlich vorbei sein sollte, dann sollen die Masken weiter in jedem Verbandskasten verpflichtend sein. Das ist aber auch keine schlechte Idee, weil ein solcher Mund-Nasen-Schutz bei der Versorgung von Verletzten auch vor anderen Ansteckungen schützen kann.


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Redaktion Hasepost
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