Seit dem 1. März gibt es neue Einkommensgrenzen im Bereich der Wohnraumförderung. Dadurch sollen künftig mehr Haushalte Zugang zu gefördertem Wohnraum erhalten.
Osnabrück erleichtert Zugang zu gefördertem Wohnraum
Wer in Osnabrück eine Wohnung mieten möchte, sollte zunächst schauen, ob er eine Förderung beantragen kann. Dies funktioniert durch den Wohnberechtigungsschein (WBS), mit dem man eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen kann. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an die Höchstmiete. Wer jedoch einen WBS ausgestellt bekommt, hängt vom Einkommen ab. Diese Einkommensgrenzen haben sich nun geändert.
Neue Regelungen ab März: Mehr Einkommen, trotzdem Förderung
Ab dem 1. März diesen Jahres gilt eine neue Regelung. Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine (WBS) sowie die Wohnbauförderung sind um 25 Prozent gestiegen. Was bedeutet das? Durch die neuen Regelungen fallen mehr Leute unter die Einkommensgrenzen. Ihnen steht in diesem Fall eine Förderung zu. „Viele Familien ahnen gar nicht, dass auch ihnen eine Förderung zu steht.“, so Antje Pöttker vom Team Wohnraum Osnabrück. Konkret bedeutet das: Ein Single-Haushalt hätte bei der alten Regelung einen Anspruch auf Förderung, wenn sein Einkommen unter 17.000 Euro lag. Durch die neue Regelung dürfte dieser auch bis zu 21.250 Euro verdienen, um dennoch unter die Einkommensgrenze zu fallen und Möglichkeit auf Förderung zu bekommen.

Angepasste Mietpreise
Auch die fixen Mietpreise für öffentlich geförderte Wohnungen wurden angepasst. So sind die Preise für Haushalte mit geringem Einkommen von 5,80 Euro auf 6,40 Euro pro Quadratmeter gestiegen, bei Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen von 7,20 Euro auf 7,80 Euro.
Zinsloses Darlehen bei Eigentumsförderung
Wer keine Wohnung neu mieten, sondern Selbstbauen oder Modernisieren möchte, kann sich ebenfalls über mehr Zuschuss freuen. So vergibt die Landesbank NBank für die Eigentumsförderung ein zinslosen Darlehen.
Fragen rund ums Thema Wohnraum und Einkommensgrenze?
Wer Fragen rund um das Thema hat, kann sich an die Kontaktstelle Wohnraum in der Bierstraße in Osnabrück wenden. Diese beantwortet Fragen zum Thema Wohnraum, von Neubau über Anbau bis hin zu Modernisierung.
Wer wissen möchte, ob er unter die Einkommensgrenzen fällt und somit einen Anspruch auf Wohnraumförderung hat, kann den Online-Check von der Stadt ausprobieren. Für Interessierte veranstaltet die Stadt Osnabrück zusätzlich eine Reihe von Infoveranstaltungen rund ums Thema Wohnen und Finanzierung.