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Nahles: Datenschutz darf Digitalisierung der Verwaltung nicht bremsen

BA-Chefin Andrea Nahles warnt vor einer Ausbremsung der Verwaltungsdigitalisierung durch zu große Datenschutzbedenken. Gemeinsam mit BA-CIO Stefan Latuski plädiert sie in einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) für klare Regeln, die die rechtssichere, verwaltungsübergreifende Nutzung von Daten im Sinne der Bürger ermöglichen, und wirbt für das „Once-Only-Prinzip“.

Handelsblatt-Gastbeitrag

Chefin der Bundesagentur für Arbeit (BA) Andrea Nahles hat die Sorge geäußert, dass die Digitalisierung der Verwaltung ausgebremst werden könnte. Natürlich hätten Datenschutz und Datensouveränität Priorität, schreiben Nahles und BA-CIO Stefan Latuski im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Sie dürfen aber nicht als Vorwand genutzt werden, um sich echter Verwaltungsdigitalisierung zu verschließen.“, schreiben Nahles und Latuski im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Vielmehr gehe es darum, die technischen Möglichkeiten im Sinne der Bürger zu nutzen, durch die rechtssichere Verknüpfung von Daten und Nachweisen über Verwaltungsgrenzen hinweg.

Plädoyer für einheitliche Digitalisierung

Nahles fordert eine konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der deutschen Verwaltung. „Wenn wir Modernisierung wirklich wollen, müssen wir ganzheitlich denken“, empfehlen Nahles und Latuski im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Jetzt, wo so viele Kommissionen der Bundesregierung Entscheidungen vorbereiten, muss der digitale Schulterschluss gewagt werden – damit tatsächlich die Daten laufen und nicht mehr die Menschen.“, schreiben Nahles und Latuski im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Nahles und Latuski warben für das sogenannte „Once-Only-Prinzip“.

Daten statt Wege für Bürger

Bürger sollten ihre Daten dem Staat nur einmal übermitteln müssen. Die Menschen sollten „dann darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen diese berechtigt und sicher wiederverwenden“, schreiben Nahles und Latuski im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Nicht die Menschen sollten von Behörde zu Behörde wandern, sondern die Daten.“, schreiben Nahles und Latuski im „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Die technischen Voraussetzungen dafür seien längst vorhanden, und mit der steuerlichen Identifikationsnummer könnten Daten verwaltungsübergreifend genutzt werden. Dies würde jedoch durch rechtliche Hürden behindert.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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