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Ministerium verteidigt Losgrundsatz im Vergabegesetz gegen Kritik

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die im neuen Gesetz zur Vergabebeschleunigung vorgesehene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz gegen die Kritik mehrerer Verbände verteidigt. Während acht Verbände in einem Brief an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor mehr Bürokratie warnen, sieht das Ministerium einen gelungenen Ausgleich zwischen Mittelstandsfreundlichkeit und Beschleunigung.

Streit um den Losgrundsatz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die im neuen Gesetz zur Vergabebeschleunigung enthaltene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz verteidigt. „Wir sind der Auffassung, dass wir einen guten Ausgleich gefunden haben zwischen Mittelstandsfreundlichkeit, aber auch der notwendigen Beschleunigung“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Nach Angaben des Ministeriums enthalte das Vergabebeschleunigungsgesetz zahlreiche weitere Punkte, die der gesamten Wirtschaft und Industrie zugutekämen.

Kritik von Verbänden

Insgesamt acht Verbände hatten zuvor einen Brief an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geschickt und davor gewarnt, dass die vorgeschlagene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz „massiven Mehraufwand und Bürokratie“ provoziere.

Inhalt der Regelung und Forderungen der Verbände

Im Kern sieht die Regelung vor, dass große Aufträge in mehrere „Lose“ aufgeteilt werden. Die Verbände fordern, dass mehrere Teil- oder Fachlose ganz oder teilweise zusammen vergeben werden können, „wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen“. Laut BMWE sind Ausnahmen vom Losgrundsatz möglich, wenn es um bestimmte vom Sondervermögen finanzierte Vorhaben geht.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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