Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 betrifft nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bis zu 4,8 Millionen Jobs in Deutschland. Knapp jedes achte Beschäftigungsverhältnis lag demnach im April 2025 rechnerisch unter dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Für die betroffenen Beschäftigten ergibt sich daraus eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent beziehungsweise 275 Millionen Euro.
Weniger betroffene Jobs als in früherer Schätzung
Nach der aktuellen Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 lag rund 12 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse rechnerisch unterhalb des seit Jahresbeginn 2026 geltenden Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Unter der Annahme, dass diese Jobs nun mit dem neuen Mindestlohn vergütet werden, steigt die Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigten um bis zu 6 Prozent oder 275 Millionen Euro.
Bei der Berechnung wurde laut Destatis vorausgesetzt, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den zuvor gültigen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde erhalten hatten. Lohnsteigerungen nach April 2025 blieben unberücksichtigt. Unter der weiteren Annahme einer gleichbleibenden Beschäftigtenzahl und -struktur seien die Ergebnisse überschätzt und daher als Obergrenzen zu verstehen, so Destatis.
Eine frühere Schätzung auf Basis der Verdiensterhebung von April 2024 war noch von 6,6 Millionen Jobs ausgegangen, die von der Erhöhung betroffen gewesen wären. Dass die Zahl nach den Ergebnissen von April 2025 nun niedriger ausfällt, wird unter anderem damit erklärt, dass in der Zwischenzeit Lohnerhöhungen stattgefunden haben.
Frauen, bestimmte Branchen und Ostdeutschland stärker betroffen
Da Frauen häufiger als Männer in gering bezahlten Jobs arbeiten, profitieren sie nach der Schätzung des Statistischen Bundesamtes überdurchschnittlich von der Mindestlohnerhöhung: In rund 14 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöhte sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern waren es nur rund 11 Prozent.
Deutliche Unterschiede zeigt die Schätzung auch zwischen den Branchen. Besonders stark betroffen ist das Gastgewerbe mit 47 Prozent aller Jobs, gefolgt von den Branchen „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 37 Prozent und „Kunst, Unterhaltung und Erholung“ mit 33 Prozent. Am wenigsten betroffen ist die Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit gut 1 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse.
Regional fällt der Anteil der von der Mindestlohnerhöhung betroffenen Jobs in Ostdeutschland mit rund 14 Prozent höher aus als in Westdeutschland mit rund 12 Prozent. Über alle Bundesländer hinweg weist Sachsen mit knapp 15 Prozent den höchsten Anteil auf, während in Bayern mit 10 Prozent der geringste Anteil verzeichnet wird.
Geplante weitere Erhöhung 2027
Zum 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben werden – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 schätzt das Statistische Bundesamt, dass maximal 7 Millionen Jobs von dieser vorgesehenen Erhöhung betroffen sein werden. Dies entspräche rund 18 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse.
Werden diese Jobs ab dem 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro pro Stunde entlohnt, ergibt sich laut Destatis eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 Prozent oder rund 315 Millionen Euro im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Bei dieser Berechnung wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den ab 1. Januar 2026 geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten.
Wie bereits bei der ersten Stufe wurden auch in dieser Schätzung Lohnsteigerungen nach April 2025 nicht berücksichtigt. „Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen“, so die Statistiker vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .