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Migrationspolitik: Leistungskürzungen für Dublin-Fälle unwirksam

Die von der Bundesregierung nach den Messerattacken in Mannheim und Solingen beschlossenen Verschärfungen in der Migrationspolitik stoßen auf erhebliche Umsetzungsprobleme in den Bundesländern. Insbesondere die geplanten Leistungskürzungen für sogenannte Dublin-Fälle, bei denen Schutzsuchende bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, werden kaum angewendet.

Probleme bei der Umsetzung in den Bundesländern

Der zentral geplante Aspekt der Leistungskürzungen für Dublin-Fälle wird von den 16 Bundesländern und ihren Landeshauptstädten nahezu nicht umgesetzt, wie eine Recherche des Nachrichtenmagazins Focus ergab. Eine Sprecherin der Bremer Sozialverwaltung teilte mit, dass in Bremen bisher keine Leistungen gekürzt wurden. Eine Verwaltungsanweisung sei noch in Arbeit, und es müsse „zunächst auch in Absprache mit anderen Bundesländern eine verfassungskonforme Auslegung“ der Gesetzesvorgaben geprüft werden.

Auch das niedersächsische Innenministerium bestätigte, dass bislang keine Leistungskürzungen erfolgt seien. Ein Sprecher der Landeshauptstadt Hannover erklärte, dass eine „Weisung des Landes“ solche Kürzungen sogar verbiete.

Herausforderungen in weiteren Bundesländern

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und die bayerische Landeshauptstadt München äußerten zwar prinzipielle Bereitschaft, der neuen Gesetzeslage zu folgen. In der Praxis sei dies jedoch nicht immer umsetzbar. So gab Düsseldorf an, bisher „keine Kürzungen von Sozialleistungen bei Dublin-Fällen vorgenommen“ zu haben. Ähnlich ist die Lage in anderen Landeshauptstädten, die auf komplexe Einzelfallregelungen oder rechtliche Bedenken verweisen.

Einschätzungen von Experten

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußerte gegenüber dem Focus Bedenken hinsichtlich der Leistungskürzungen. „Die Rechtsprechung ist in solchen Fragen klar: Die Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip erfordert ein Existenzminimum auch für Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten“, so Papier. Er betonte, dass Leistungskürzungen nicht dazu dienen dürften, migrationspolitische Ziele zu erreichen, und kritisierte die gesetzgeberische Überforderung der Behörden bei der heiklen Frage der Leistungskürzungen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schätzt die Zahl der Dublin-Flüchtlinge in Deutschland auf mehrere zehntausend, wie ein Sprecher mitteilte. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen bleibt vor diesem Hintergrund eine Herausforderung für die föderale Struktur Deutschlands.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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