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Mehrheit der Landesjustizminister für Catcalling-Verbot in Deutschland

Die Mehrzahl der Justizminister der Länder ist offen für ein Verbot verbaler sexueller Belästigungen. Das ergab eine Erhebung des „Spiegel“ in den Ländern, die ein breites Spektrum von Zustimmung, Vorbehalten und Ablehnung gegenüber einem strafrechtlichen Vorgehen gegen Catcalling zeigt.

Debatte um strafrechtlichen Schutz

Anzügliche Rufe und abfällige Kommentare sexueller Art, auch Catcalling genannt, sind in Deutschland in der Regel nicht strafbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das ändern. Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union vereinbart, zu prüfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Belästigungen möglich sei.

Vorstöße und politische Einordnung

Im Februar, vor der Bundestagswahl, hatte das Land Niedersachsen im Bundesrat versucht, das Strafrecht so zu ändern, dass es Catcalling erfasst. Der Gesetzentwurf wurde von mehreren Ländern als zu vage kritisiert und abgelehnt. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hingegen glaubt, der Grund für das Scheitern damals sei – so kurz vor der Bundestagswahl – „parteipolitisches Geplänkel“ gewesen, sagte sie laut „Spiegel“. Es gebe eigentlich eine „breite Mehrheit“ für das Vorhaben, so „Spiegel“.

Positionen der Länder

Sieben Länder sind laut einer Umfrage des „Spiegel“ für ein gesetzliches Verbot: die SPD-Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und die CDU-Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. SPD-Ministerin Wahlmann sagte, es sei nicht nachvollziehbar, dass man zwar für das Zeigen eines Mittelfingers bestraft werde, nicht aber für „übelste verbale und non-verbale sexuelle Belästigungen“, laut „Spiegel“. Aus NRW heißt es laut „Spiegel“: „Es ist keine Bagatelle, über die wir in Deutschland einfach weiter hinwegsehen können.“

Sechs Länder sind nicht eindeutig dagegen, wollen aber einen Vorschlag abwarten. Manche sehen Probleme in der Praxis: Bayern erklärt laut „Spiegel“, man verurteile jede Form der sexuellen Belästigung nachdrücklich. Allerdings sei es schwierig, im Gesetz eine „klare Grenze“ zwischen „unangebrachten, aber noch zulässigen Äußerungen“ und „unzulässigen Belästigungen“ zu ziehen.

Drei Länder sind gegen ein Verbot: Berlin, Bremen und Sachsen. Sie bezweifeln, dass Strafrecht das richtige Mittel ist. Sächsische Ministerin Constanze Geiert (CDU) teilte laut „Spiegel“ mit: „Ein neuer Straftatbestand gegen Catcalling ist der falsche Weg. Nicht jede verbale Grenzüberschreitung ist ein Fall für die Strafjustiz.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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