Die Stadt Osnabrück will mehr Wohnraum schaffen

Bebauungsplan
Bebauungsplan. Foto: www.osnabrueck.de/buergebeteiligung

Dass die Stadt Osnabrück mehr Wohnraum schaffen möchte, ist kein Geheimnis und auch schon ein längeres Ziel der Stadt. Fünf neue Bebauungspläne zeigen jetzt, wie das Ziel neuen Wohnraums langsam Gestalt annimmt.

Rund 40 neue Wohneinheiten in Osnabrück

Insgesamt sind rund 40 Wohneinheiten geplant. Am Schwanenbach 110 im Stadtteil Wüste (einsehbar vom 22. Mai bis 22. Juni 2018) soll aus einem ehemaligen Garagenhof, der nicht mehr notwendig ist, da er über den Bedarf an Garagenplätzen hinausgeht, ein zweigeschossiger Bau mit vier Wohneinheiten entstehen. Die Gebäude werden ähnlich der Neubauten am Fuße des Westerbergs sein – modern und energetisch gebaut. Dieser Bebauungsänderungsplan ist vorhabenbezogen, was bedeutet, dass der konkrete Bebauungsvorschlag so von dem Investor umgesetzt werden muss.

An der Moorlandstraße 20a des Stadtteils Sonnenhügel (einsehbar vom 14. Mai bis 8. Juni 2018) soll ein letztes verbliebenes Grundstück, eine sogenannte Baulücke, geschlossen werden. „Wir hätten das gerne in einem Rutsch gemacht. Die umstehenden Grundstücke sind schon aufgeteilt worden. Wir sind da allerdings auf die Bereitschaft der Eigentümer angewiesen“, berichtet Franz Schürings, Fachbereichsleitung Städtebau. Hier gibt es noch keine Planung, sondern lediglich einen Aufstellungsbeschluss (Auftrag vom Rat, dass hier etwas gebaut werden soll). Ein eingeschossiges Einfamilienhaus, ähnlich der umstehenden Häuser, soll hier entstehen, dass sich in das Umfeld einfügt.

Ab Grundstückstiefe von 50 Meter kann in zweiter Reihe gebaut werden

Am Nahner Weg 34 bis 48 (gerade Hausnummern) im Stadtteil Schölerberg (einsehbar vom 14. Mai bis 8. Juni 2018) soll in zweiter Reihe gebaut werden. Bauen in zweiter Reihe wird ab einer Grundstückstiefe von mehr als 50 Metern in Betracht gezogen. Der Bebauungsplan wird noch aufgestellt, sieht allerdings vier Doppelhaushälften mit jeweils acht Wohneinheiten vor. Die Erschließung der Häuser kann allerdings nur durch die Vorderanlieger stattfinden, sodass auch hier auf das Mitwirken der Anlieger gesetzt wird. Die Vorderanlieger müssten dann jeweils 1,5 Meter von ihrem Grundstück zur Verfügung stellen, um eine drei Meter Zufahrt zu verwirklichen.

Auch am Grothausweg in Haste (einsehbar vom 14. Mai bis 8. Juni 2018) sollen sechs neue Einfamilienhäuser entstehen. Die Besonderheit hier ist, dass eine 30 kV Leitung über vier der sechs Grundstücke verläuft und unter einer solchen Stromversorgung nicht gebaut werden darf. Nun die Neuerung: Zuvor konnte man erst dann mit der Planung anfangen, wenn die Gegebenheiten geschaffen sind. Jetzt kann auch schon unter Bedingungen geplant werden, das heißt, dass, obwohl die Leitung noch vorhanden ist, mit der Planung begonnen werden kann.

Landschaftsschutzgebiet soll aufgehoben werden

Und zu guter Letzt: die Bebauung Johannes-Prassek-Weg in Haste (einsehbar vom 14. Mai bis 18. Juni). Hier ist das wohl größte Projekt geplant. Eine genaue Zahl ist noch nicht festgelegt, aber man rechnet mit rund 20 Wohneinheiten. 5 Doppelhaushälften mit insgesamt 10 Wohneinheiten und ein Geschosswohnungsbau. Dieses Vorhaben ist allerdings baulich recht aufwendig. Aufgrund der benachbarten Tennisanlage müssen erhöhte Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Direkt nebenan schließt auch das Überschwemmungsgebiet der Nette an, das nicht bebaut werden darf. Gleichzeitig beginnt auch das Landschaftschutzgebiet, das die Nette schützen soll. Dies will die Stadt Osnabrück aufheben. Zusätzlich muss die Zufahrt, die über die Bramstraße ermöglicht wird, mit einer Signalanlage ausgestattet werden und auch eine Wendeanlage eingerichtet werden. Diese Kosten muss der Investor tragen.

Exkurs: Bebauungsplanverfahren – wie funktioniert das?

Letztendlich durchläuft ein Bebauungsplan immer das gleiche Verfahren. Zunächst gibt es einen Einleitungsbeschluss von der Verwaltung. Im beschleunigten Verfahren, das nur in bestehenden Siedlungsgebieten mit dem Ziel, die Nahverdichtung zu fördern, möglich ist, wird dieser Beschluss öffentlich zugänglich gemacht, damit Anwohner oder Interessierte Hinweise oder Meinungen dazu abgeben können. Im nächsten Schritt werden diese Informationen ausgewertet und daraufhin ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser wird einen Monat öffentlich ausgelegt (online hier einsehbar). Die daraus entstehenden Informationen werden dann erneut ausgewertet und dem Rat in einem abschließenden Verfahren vorgelegt. „Die Dauer von einem Jahr für ein Bebauungsplanverfahren ist schon sehr kurz. Wir sind wirklich zufrieden, wenn wir eineinhalb Jahre für das Verfahren brauchen“, so Franz Schürings.