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Maskenprozesse: Bund fehlen Milliarden für Klagenrisiken

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat eingeräumt, dass die im Bundeshaushalt vorgesehenen Rücklagen nicht ausreichen, um das finanzielle Risiko aus laufenden Maskenprozessen vollständig abzudecken. Laut Sitzungsprotokoll des Haushaltsausschusses liegt der Streitwert der Gerichtsprozesse bei 2,3 Milliarden Euro, während lediglich 1,4 Milliarden Euro als Reserve zur Verfügung stehen. Die neue Prozessstrategie des Bundes zeigte bislang nur begrenzten Erfolg, wie Warken im Ausschuss erklärte. Über diese Entwicklungen berichtet der „Spiegel“.

Streit um Maskenlieferungen belastet Bundeshaushalt

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gab im Haushaltsausschuss Ende Juni zu, dass die finanzielle Vorsorge nicht ausreiche, um das Risiko aus den Klagen von Lieferanten gegen den Bund abzufangen. Laut Sitzungsprotokoll, auf das sich der „Spiegel“ beruft, beträgt der Streitwert der verschiedenen Gerichtsprozesse 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen. Demgegenüber stehen laut Warken lediglich sogenannte Reste im Bundeshaushalt von 1,4 Milliarden Euro, also Gelder aus nicht ausgeschöpften Töpfen. Diese Mittel sollen für eventuelle Zahlungen an Maskenhändler verwendet werden.

Prozessstrategie zeigt begrenzte Wirkung

Das Bundesgesundheitsministerium hofft weiterhin darauf, letztlich weniger zahlen zu müssen. Doch Nina Warken (CDU) dämpfte im Ausschuss die Erwartung, dass der Bund mit seiner neuen Prozessstrategie dauerhaft erfolgreich sein wird. Die neue Linie argumentiert, dass die im Jahr 2020 gezahlten Maskenpreise gegen das öffentliche Preisrecht verstoßen hätten, sodass Händler die damaligen Preise jetzt nicht einklagen könnten. „Allerdings habe die Argumentation bisher nicht zu einem durchschlagenden Erfolg geführt“, sagte Warken laut Protokoll des Haushaltsausschusses, wie der „Spiegel“ berichtet.

Zahlreiche Verfahren vor verschiedenen Gerichten

Aktuell liegen laut Nina Warken (CDU) sieben Verfahren beim Bundesgerichtshof. Am Landgericht Bonn war der Bund in 45 Verfahren verwickelt, am Oberlandesgericht Köln in 41. Insgesamt hatte der Bund 5,7 Milliarden Masken für einen Gesamtpreis von 5,9 Milliarden Euro erworben, ließ jedoch zahlreiche Händler mit ihrer Ware zurück – unter anderem wegen angeblich verspäteter Lieferungen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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