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Markierungsarbeiten zur neuen Radverkehrsleitung in Holzhausen abgeschlossen

Bereits zum Ende des vergangenen Jahres stand fest, dass in zwei Bereichen im Stadtteil Holzhausen neue Markierungen auf den Fahrbahnen der Von-Galen-Straße und der Sutthauser Straße aufgebracht werden sollen, um so den Radverkehr besser zu leiten. Nachdem witterungsbedingt die Maßnahmen zunächst in das Frühjahr verschoben wurden, sind nun die neuen Symbole und Pfeile seit bereits einigen Wochen auf den Straßen sichtbar.

Im April sind im Auftrag der Stadt Georgsmarienhütte die erforderlichen Anpassungen im Bereich des Kreisverkehres auf der Von-Galen-Straße durchgeführt worden. Die neuen Markierungen auf der Sutthauser Straße unter der Regie des Landkreises Osnabrück folgten dann im Juni.

Deutlich sichtbare Piktogramme

Konkret finden die Radfahrerinnen und Radfahrer nun an beiden Stellen deutlich sichtbare Rad-Piktogramme auf dem Straßenbelag. Im Bereich des Kreisverkehres auf der Von-Galen-Straße werden diese östlich des Kreisels noch durch zwei Richtungspfeile ergänzt. Dort müssen Radfahrerinnen und Radfahrer vom gemeinsamen Geh- und Radweg auf die Straße wechseln oder umgekehrt von der Straße auf das Hochbord. Mit den Richtungspfeilen wird dieser auf beiden Fahrbahnseiten erforderliche Spurwechsel besser verdeutlicht – auch für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Auf der Sutthauser Straße gehen die neuen Markierungen, die ungefähr von der Einmündung der Straße Halbmond bis zu der Einmündung der Ludwig-Wolker-Straße reichen, auch mit einer Änderung der Radverkehrsführung einher. Gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück sowie der Verkehrspolizei ist vereinbart worden, dass Radfahrerinnen und Radfahrer nicht mehr wie zuvor verpflichtend die teilweise angrenzenden Geh- und Radweg nutzen müssen, sondern nun auf die Straße ausweichen können. Die neuen Rad-Symbole unterstützen diese neue Verkehrsführung und zeigen insbesondere den Autofahrerinnen und Autofahren an, dass mit Radverkehr auf der Straße zu rechnen ist.

Ausnahme der Regelung

Eine Ausnahme dieser Regelung bildet dabei jedoch der Abschnitt zwischen der Einmündung der Von-Galen-Straße bis zum Beginn des Radweges außerhalb der Ortslage in Fahrtrichtung Hagen a.T.W. Da sich dort eine nicht unerhebliche Steigung befindet, könnte es bei langsam fahrenden Radfahrenden – auch aufgrund eines eingeschränkten Sichtprofils für die übrigen Verkehrsteilnehmenden – zu gefährlichen Situationen kommen. Deshalb gilt in diesem Abschnitt weiterhin eine Radwegebenutzungspflicht.


 
PM
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