Landkreis kontrolliert 3G-Regel in Unternehmen: Verstöße werden geahndet

Impfnachweis (Symbolbild)

Durchgreifen gegen Impfbetrüger: Der Landkreis Osnabrück hat in Zusammenarbeit mit der Polizei Osnabrück in den vergangenen Tagen mehrere Objekte im Kreisgebiet durchsucht und hierbei gefälschte Impfnachweise sowie Smartphones, auf denen sich digitale Impfnachweise befinden, beschlagnahmt.

Allein in einer einzigen Firma stellten die Kontrolleure 73 Verstöße gegen die 3-G-Regel fest. Da bei mehreren Personen der dringende Tatverdacht auf Nutzung von gefälschten Impfnachweisen vorlag, durchsuchten die Beamten Wohnungen, Kraftfahrzeuge, Personen und auch Arbeitgeber der Beschuldigten. Die Beschuldigten versuchten, die Impfnachweise im Rechtsverkehr einzusetzen. Das vor dem 24. November 2021 eine Ordnungswidrigkeit und ist seitdem sogar eine Straftat, die von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt und geahndet wird. Hier liegt das Strafmaß bei bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Gefälschte Impfnachweise beschlagnahmt und Verfahren eingeleitet

Den Personen ohne Nachweis wurde die Weiterarbeit untersagt. Gegen die Beschuldigten wurden entsprechende Verfahren eingeleitet, sie müssen nun mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. Die gefälschten Impfnachweise wurden vernichtet. Weitere aufgefundene Gegenstände wie etwa Waffen wurden von den Beamten ebenfalls sichergestellt und die entsprechenden Verfahren eingeleitet.

Genesenennachweis erst 28 Tage nach dem positiven Test gültig

Der Landkreis Osnabrück weist nochmals daraufhin, dass der Genesenennachweis erst am 29. Tag nach dem positiven Test seine Gültigkeit erlangt und nicht sofort nach Ende der Quarantäne. Das entsprechende Datum der Gültigkeit ist auf dem Genesenennachweis zu finden. Weiterhin werden die Arbeitgeber erneut darauf hingewiesen, dass sie die entsprechenden Nachweise aktiv einzufordern und zu überwachen haben. Verstöße werden von den zuständigen Behörden weiterhin konsequent geahndet. Bei Unsicherheiten über die Gültigkeit vorgelegter Nachweise können sich die Arbeitgeber jederzeit zwecks Überprüfung an den Landkreis Osnabrück oder die Polizei wenden.

Schutz der Mitarbeiter und Sicherung der Betriebe

Auch wenn die große Mehrzahl der Unternehmen im Osnabrücker Land die Corona-Auflagen einhält und kontrolliert, so sabotieren doch diejenigen Firmen, die die 3G-Regel nicht oder nur unzureichend kontrollieren, sämtliche Anstrengungen des Gesundheitsdienstes, der Ärzte und der Krankenhäuser im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Virus. „Ich bin mir natürlich bewusst, dass die Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter und zur Sicherung ihrer Betriebe alles Erdenkliche tun und den Schutzmaßnahmen wie etwa 3G-Regel, Impfangebote, Testungen und Maskenpflicht große Priorität einräumen“, sagt Landrätin Anna Kebschull. Doch die Kontrollen durch die Ordnungsbehörden zeigten eben auch Schwachstellen auf, die es konsequent abzustellen gelte.

Bekämpfung des Virus auch durch Unternehmen

Die Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen im Landkreis Osnabrück sind auch der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Osnabrück (WIGOS) bewusst. Die Omikron-Variante macht nach allem, was bisher bekannt, ist eine noch konsequentere Umsetzung von Schutzmaßnahmen in allen Lebensbereichen notwendig. „Dies könnte auch eine stärkere Kontrolle in Unternehmen notwendig machen“, erklärt Siegfried Averhage, Geschäftsführer WIGOS. Deshalb appelliert der Landkreis an die Unternehmen, die Regeln und Vorgaben einzuhalten und so ihren wichtigen Beitrag zu leisten, die drohende erneute Welle durchzustehen. „Wir müssen unbedingt eine Masseninfektion und eine Überlastung des Gesundheitswesens vermeiden. Die Bekämpfung des Virus auch durch Unternehmen spielt dabei eine wichtige Rolle“, betont Kebschull.


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