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Länder warnen Bund: Asylreform nur mit voller Kostenübernahme

Mehrere Bundesländer haben vor der Innenministerkonferenz in Bremen die Pläne des Bundes zur Umsetzung der europäischen Asylreform kritisiert. Sie fordern eine klare Finanzierungszusage und ein stärkeres Engagement des Bundes bei den neuen Verfahren an den EU-Außengrenzen und bei Rückführungen. Nach dem neuen europäischen Asylsystem, das ab Mitte 2026 gelten soll, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Teil der Asylverfahren direkt an der EU-Außengrenze zu bearbeiten.

Länder verlangen klare Finanzierungszusagen

Brandenburgs Innenminister René Wilke (SPD) betonte gegenüber der Zeitung „Welt“ die grundsätzliche Bedeutung der Reform: „Die GEAS-Reform ist ein enorm wichtiger Schritt zur gemeinsamen Neuaufstellung des künftigen Migrations- und Asylmanagements in der EU.“ Die Umsetzung des Außengrenzverfahrens sei „ein wesentlicher Bestandteil der Reform“. Zugleich mahnte er eine eindeutige finanzielle Zuständigkeit an: „Doch wer bestellt, der muss auch bezahlen.“

Wilke verwies auf die aus seiner Sicht klare Verantwortlichkeit des Bundes: „Der Bund ist verantwortlich für die Durchführung der Asylverfahren an den Außengrenzen. Daher gibt es zwei Varianten: Entweder der Bund nimmt seine Aufgabe wahr. Oder er greift auf die Kapazitäten und Kompetenzen der Länder zurück.“ In diesem Fall sei jedoch eine verbindliche Regelung zur Finanzierung erforderlich: „Dafür bedürfte es aber eines konkreten Angebots, wie die Kostenübernahme geregelt wird. Die Belastung auf die Länder durchzureichen, ist keine akzeptable Option.“

Nach dem neuen europäischen Asylsystem, das ab Mitte 2026 in der EU gelten soll, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Teil der Asylverfahren direkt an der EU-Außengrenze abzuarbeiten. Bei negativem Ausgang sollen die Migranten direkt von dort in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Da auch Deutschland an Flug- und Seehäfen eine Außengrenze hat, muss es ebenfalls Plätze für dieses neue Grenzverfahren vorhalten. Die bisherigen Pläne des Bundes sehen vor, dass die Bundesländer diese Plätze bereithalten sollen. Über den entsprechenden Gesetzentwurf verhandelt derzeit der Bundestag.

Unterstützung aus Baden-Württemberg

Auch aus Baden-Württemberg kommt Kritik an der bisherigen Planung des Bundes. Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek (CDU) erklärte: „Wir verfolgen das Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Als Land sind wir daher bereit, unseren Teil zur Umsetzung der GEAS-Reform zu leisten.“ Gleichzeitig formulierte er Erwartungen an den Bund: „Gleichzeitig erwarten wir aber, dass sich auch der Bund entsprechend engagiert. Wenn die Länder Aufgaben übernehmen sollen, muss der Bund zumindest für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.“

Forderung nach Bundesausreisezentren

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) verlangte zusätzliche Strukturen des Bundes, um die Länder bei Rückführungen zu entlasten. Er forderte, der Bund solle eigene Ausreisezentren einrichten. Gegenüber der „Welt“ sagte Schuster: „Wir können die Grenzkontrollen erst herunterfahren, wenn auf EU-Ebene wirkungsgleiche Maßnahmen erreicht worden sind, die mit dem GEAS-Gesetzgebungsverfahren angestrebt werden.“

Zugleich hob Schuster die Bedeutung zentraler Einrichtungen hervor: „Zentrale Forderung der Länder ist dabei aber auch, dass der Bund zentrale Bundesausreisezentren einrichtet und auf diese Weise die Abschiebungen der Länder unterstützt.“ Als möglichen Standort nannte er den Flughafen Leipzig: „Als Standort für ein solches Bundesausreisezentrum könne man aus Sachsen den Leipziger Flughafen anbieten, der aus logistischen Gründen bereits häufig für zentrale Sammelflüge genutzt werde.“

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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