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Kritische Berichte über Bundeskanzler: Rechtliche Schritte gegen Journalisten nicht ausgeschlossen

Die Bundesregierung erwägt, in bestimmten Fällen rechtliche Schritte gegen Presseberichte zu prüfen. „Das Medienrecht gilt grundsätzlich“, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Es gebe jedoch keine konkreten Pläne, weshalb solche Überlegungen als „spekulativ“ bezeichnet werden.

Rechtsstreit zwischen Scholz und Focus

Der offensichtlich begonnene Rechtsstreit zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und dem Magazin Focus steht im Zentrum der aktuellen Diskussion. Regierungssprecher Hebestreit betonte, dass die Bundesregierung in diesen Konflikt nicht involviert sei. Eine bekannte Berliner Anwaltskanzlei gab bekannt, von Scholz beauftragt worden zu sein, „presserechtliche Schritte“ gegen das Magazin einzuleiten.

Vorwurf des „rassistischen Aussetzers“

Der Hintergrund des Rechtsstreits bildet ein Gespräch zwischen Bundeskanzler Scholz und dem Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) auf einer Geburtstagsfeier. Bei diesem Treffen war auch der Focus-Chefredakteur Georg Meck anwesend. Das Magazin berichtete in mehreren Artikeln über einen angeblichen „rassistischen Aussetzer“ des Kanzlers. Scholz soll in Bezug auf Chialo Begriffe wie „Hofnarr“ und „Feigenblatt“ verwendet haben. Der Kanzler wies diese Deutung entschieden zurück.

Reaktionen und rechtliche Schritte

Die Vorwürfe seitens des Magazins haben eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Anwaltskanzlei, die Olaf Scholz vertritt, hat bereits erste presserechtliche Maßnahmen angekündigt. Weitere juristische Entwicklungen in diesem Fall bleiben abzuwarten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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