Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen, um gegen sogenannte Schrott- und Problemimmobilien vorgehen zu können. Nach Darstellung des Verbandes sind Kommunen bislang in Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren von diesem Instrument ausgeschlossen, obwohl leerstehende und langfristig ungenutzte Gebäude vielerorts als Belastung gelten.
Kommunen wollen Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) dringt auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um Kommunen ein Vorkaufsrecht auch bei Zwangsversteigerungen zu ermöglichen. Das Vorkaufsrecht sei „aktuell in der Zwangsversteigerung und bei Insolvenzverfahren nicht anwendbar“, sagte Bernd Düsterdiek, DStGB-Beigeordneter, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Die Ausweitung von städtebaulichen Vorkaufsrechten auf Zwangsversteigerungen könnte als zusätzliches Instrument gegen Schrott- bzw. Problemimmobilien Wirkung zeigen.“
Zwar diene der aktuelle Ausschluss des Vorverkaufsrechts dem Gläubigerschutz. „Aber auch das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts wäre ein besonders schützenswerter Belang“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Forderung nach praxisgerechteren Vorgaben
Nach Auffassung Düsterdieks sei es „aus kommunaler Sicht notwendig“, dass der Erlass von Modernisierungs-, Instandsetzungs- sowie Rückbaugeboten praxisgerechter gestaltet werde. Hierzu gehörten unter anderem „Vereinfachungen bei den Mängelbeschreibungen, der Ausschluss von Widerspruch und Klage speziell bei Problemimmobilien oder auch der verpflichtende Ausgleich von Wertsteigerungen im Falle des kommunalen Rückbaus einer Problemimmobilie durch den Eigentümer.“
Novelle des Baugesetzbuches gefordert
In Bezug auf sogenannte Schrottimmobilien forderte Düsterdiek laut „Rheinischer Post“ eine Novelle des Baugesetzbuches. „Leerstehende und langfristig nicht genutzte Problemimmobilien stellen in vielen Kommunen ein Problem dar und führen häufig zu einem Trading-Down-Effekt in den betroffenen Stadtquartieren“, so Düsterdiek. „Auch wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .