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Kommission zu Abtreibungsparagraf §218 soll vor Ostern starten

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte um die Streichung des Abtreibungsparagrafen §218 aus dem Strafgesetzbuch will Bundesjustizminister Marco Buschmann das Votum einer Expertenkommission abwarten. „Die Kommission wird noch vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Ziel sei es, dass innerhalb eines Jahres ein Ergebnis vorliege. „Wenn die Kommission eine Lösung findet, werden wir das gründlich ansehen und dann politisch entscheiden“, so Buschmann. Die Kommission werde aus Juristen und Medizinern bestehen, kündigte der Minister an. Sie habe den Auftrag zu prüfen, ob es ein verfassungsfestes Modell geben könne, das das ungeborene Leben ausreichend schütze, aber ohne das Strafgesetzbuch auskomme.

„Wir sollten nicht den Fehler begehen, der Kommission ein Ergebnis vorzugeben.“ Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte die Abschaffung des Paragrafen 218 gefordert und damit eine generelle Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen. Derzeit gilt der Schwangerschaftsabbruch als Straftat, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die aktuelle Rechtslage gehe auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück und binde daher auch den Gesetzgeber, argumentierte Buschmann.

Natürlich könne Paus ihre Meinung dazu äußern. „Es besorgt mich aber, dass durch öffentliche Vorfestlegungen, was man sich als Ergebnis der Kommission wünscht, diese sich nicht frei in ihrer Arbeit fühlt“, so Buschmann.


 
dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.
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