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KBV fordert Ausfallgebühr für unentschuldigt verpasste Arzttermine

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich angesichts der prekären finanziellen Situation vieler Praxen dafür ausgesprochen, Patienten zur Kasse zu bitten, wenn sie Termine unentschuldigt verstreichen lassen. Der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen diese Strafgebühren tragen sollten.

Kosten für unentschuldigtes Fehlen

„Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben. Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen gegenüber der „Bild“-Zeitung.

Erste Praxen erheben bereits Gebühren

Die „Bild“ berichtete zudem, dass erste Arztpraxen bereits Strafgebühren von Patienten erheben, die unentschuldigt fehlen – in Höhe von 40 Euro und in Einzelfällen bei wiederholtem Fehlen sogar bis zu 100 Euro.

Unterstützung für Ärzteschaft

Gassen verteidigte die Ärzte und betonte, dass geblockte Termine für andere Patienten nicht zur Verfügung stehen. „Vor diesem Hintergrund ist jede Forderung nach schnelleren und mehr Terminen einfach lächerlich. Ganz zu schweigen von der bisher unverändert unzureichenden Vergütung, die für rund zehn Prozent der in Anspruch genommenen Termine bereits kein Honorar mehr auslöst“, so Gassen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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