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Justizministerin plant härtere Strafen für digitale Voyeurismus-Aufnahmen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will rechtliche Lücken beim Schutz vor heimlichen Foto- und Videoaufnahmen in öffentlichen Saunen und Spas schließen. Sie kündigte an, digitale Formen des Voyeurismus stärker unter Strafe zu stellen und insbesondere sogenannte Spanner-Fotos zu unterbinden. Dabei pocht sie zugleich auf eine sorgfältige Abgrenzung strafwürdigen Verhaltens.

Schutzlücke bei heimlichen Sauna-Aufnahmen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verweist auf bestehende Vorschriften gegen digitalen Voyeurismus, sieht aber Defizite beim Schutz in öffentlichen Saunen und ähnlichen Einrichtungen. „Viele Formen des digitalen Voyeurismus stehen schon heute unter Strafe – zum Beispiel das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt. Das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna ist nach geltendem Recht hingegen nicht strafbar. Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Die Ministerin betont, dass sich ihr Anliegen nicht nur auf Saunen beschränkt. „Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa.“ Nach ihren Worten soll das Strafrecht an die technischen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Sie kündigte an, „zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen“ und ergänzte: „Keine Frau muss sich gefallen lassen, dass sie zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht wird, nur weil das Smartphone mit Kamera immer griffbereit ist. Unser Staat hat hier eine Schutzverantwortung.“

Abgrenzung zu beiläufigen Aufnahmen

Zugleich mahnt Hubig zur Zurückhaltung bei der Ausweitung des Strafrechts. Allerdings dürfe man auch nicht überziehen. „Wie immer bei der Schaffung neuer Straftatbestände müssen wir dabei sehr genau vorgehen und uns auf die Sanktionierung strafwürdigen Verhaltens beschränken“, sagte die frühere Richterin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Im Kern gehe es um gezielte voyeuristische Aufnahmen, nicht um zufällige Bildaufnahmen im öffentlichen Raum. „Im konkreten Zusammenhang heißt das: Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen – und um nichts anderes“, stellte Hubig gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) klar.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
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