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Justizministerin Hubig will Abtreibungsrecht liberalisieren und Beratung stärken

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ Vorschläge für eine Reform des Abtreibungsrechts vorgestellt. Hubig betont die Bedeutung einer ausgewogenen Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Schutzes des ungeborenen Lebens und spricht sich für eine verpflichtende Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch aus. Repräsentative Umfragen zeigen laut Hubig eine breite gesellschaftliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten drei Monaten.

Hubigs Vorschläge für das Abtreibungsrecht

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat skizziert, wie sie das Abtreibungsrecht künftig gestalten würde. „Es ist ausgesprochen wichtig, beides angemessen zu berücksichtigen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens“, sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). Nach aktueller Regelung seien „Abtreibungen in den ersten drei Monaten rechtswidrig, aber straffrei“.

Hubig verweist auf repräsentative Umfragen, die zeigen würden, „dass sich eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten ausspreche – unabhängig von Parteien und Religionen“. Sie erklärte: „Ich persönlich kann dem viel abgewinnen.“ Eine bedingungslose Freigabe von Abtreibungen lehnt die Justizministerin allerdings ab. „Eine vorausgehende Beratung sollte aber weiterhin verpflichtend sein.“ Die Entscheidung habe „Auswirkungen auf das Leben der Frau, genauso wie auf das ungeborene Kind“, so Hubig.

Probleme bei der ärztlichen Versorgung

Eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens würde aus Sicht von Stefanie Hubig (SPD) auch bestehende Schwierigkeiten bei der ärztlichen Versorgung entschärfen. Sie nannte es „bedenklich, wie schwer es derzeit oft ist, Ärzte zu finden, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen“. Das liege auch an der heutigen Konstruktion „straffrei, aber rechtswidrig“.

Debatte um den Koalitionsvertrag

In Bezug auf die Diskussion rund um den Koalitionsvertrag äußerte sich Stefanie Hubig (SPD) ebenfalls. Im Vertrag heißt es zu Abtreibungen: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf und weitere Experten argumentieren, dass eine solche Kostenübernahme zwingend eine Änderung des Paragrafen 218 StGB erfordere, der Schwangerschaftsabbrüche für rechtswidrig erklärt. Diese Experten sehen in der geplanten Neuregelung de facto eine Abschaffung des bisherigen Abtreibungsrechts. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festlegt, dass die Solidargemeinschaft nicht zur Finanzierung rechtswidriger Eingriffe verpflichtet werden darf.

Stefanie Hubig (SPD) widerspricht dieser Einschätzung. Auf die Frage, ob die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auch ohne Änderung des Strafgesetzbuchs umzusetzen sei, antwortete die Ministerin: „Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden.“ Auch im Gesundheitsministerium würden kluge Juristen sitzen, so die SPD-Politikerin.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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