Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsuchten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück im vergangenen Monat ein Krankenhaus im Raum Osnabrück.
Ermittlungen wegen nicht angegebener Arbeit im Krankenhaus
Die Ermittlungen richten sich gegen eine verdächtige Person die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezog. Im März 2024 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in dem Krankenhaus auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte.
Computer entdeckt Unstimmigkeit: Zoll ermittelt
Aufgefallen ist dies durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm.
Ermittlungen blockiert? Klinik verweigert Auskunft
Um festzustellen, ob ein strafbares Verhalten der Beschuldigten vorliegt, bat das Hauptzollamt Osnabrück die Geschäftsführung des Krankenhauses um schriftliche zeugenschaftliche Auskunft, über den genauen Zeitpunkt der Vereinbarung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Beschuldigten. Die Geschäftsführung des Krankenhauses verweigerte die Auskunft dazu unberechtigterweise aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Staatanwaltschaft erwirkt Durchsuchungsbeschluss
Zur Beurteilung der Frage, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und in welcher Höhe gegebenenfalls ein Schaden eingetreten ist, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Osnabrück. Dieser erlaubte die Durchsuchung von Räumlichkeiten des Krankenhauses, das nicht selbst Beschuldigter einer Straftat ist, jedoch im Verdacht steht, dass sich dort Beweismittel befinden. Diese Durchsuchung führten die Zöllnerinnen und Zöllner durch und beschlagnahmten die erforderlichen Unterlagen.
