Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußert Zweifel an der Wirksamkeit des geplanten Bundestariftreuegesetzes der Bundesregierung und sieht eine zusätzliche Belastung für Unternehmen. Laut IW-Experte Hagen Lesch droht das Gesetz, mehr Bürokratie zu schaffen, ohne das angestrebte Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung plant, öffentliche Aufträge ab einem Wert von 50.000 Euro künftig nur noch an tarifgebundene Unternehmen zu vergeben und damit die Tarifbindung zu stärken.
IW kritisiert geplantes Gesetz
Das geplante Bundestariftreuegesetz der Bundesregierung stößt beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) auf deutliche Kritik. Hagen Lesch, Experte des IW, erklärte am Donnerstag: „Das Gesetz löst kein Problem, sondern schafft nur mehr Bürokratie“, wie die Quelle IW mitteilte. Lesch sieht in der geplanten Regelung keinen Beitrag zur Lösung bestehender Herausforderungen, sondern einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen.
Rückgang der Tarifbindung trotz Tariftreue
Nach Angaben des IW zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen, dass Tariftreueregelungen nicht automatisch zu einer höheren Tarifbindung führen. In dem Bundesland, in dem seit vielen Jahren entsprechende Vorgaben gelten, sei die Tarifbindung der Betriebe seit 2014 von 36,6 auf 25 Prozent gesunken – ein Rückgang um fast zwölf Prozentpunkte, so das IW. Hagen Lesch betonte: „Wenn der Bund weniger Angebote erhält und höhere Preise an große Unternehmen zahlt, wird der Steuerzahler dafür aufkommen müssen.“ Dies gelte insbesondere dann, wenn die Teilnahme am Vergabeverfahren für kleinere Unternehmen erschwert werde.
Befürchtung von Wettbewerbsverzerrungen
Der IW-Experte kritisiert, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen durch das Gesetz benachteiligt werden könnten. „Die großen sind häufiger tarifgebunden, zahlen oft sogar über Tarif. Gerade bei kleineren, nicht-tarifgebundenen Unternehmen ist zu befürchten, dass sie sich weniger an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen“, so Lesch. Zum einen falle es diesen Unternehmen schwerer, tarifliche Löhne wirtschaftlich abzubilden, zum anderen seien sie eher mit dem bürokratischen Aufwand überfordert.
Gesetzesziel: Mehr Tarifbindung
Die Bundesregierung beabsichtigt, Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die tarifliche Standards gewährleisten. Zusätzlich müssen diese Unternehmen sicherstellen, dass auch mögliche Subunternehmen die Vorgaben einhalten. Mit dieser Maßnahme will Bundesarbeitsministerin einen Anreiz für mehr Tarifbindung setzen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .