Infoportal der Stadtwerke Osnabrück online: So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

(Symbolbild) Stadtwerke Osnabrück

Wie wird die Strom- und Gaspreisbremse berechnet? Wie sieht meine Ersparnis aus? Und muss ich als Haushalts- oder Gewerbekunde der Stadtwerke Osnabrück aktiv werden? Die Stadtwerke haben auf ihrer Webseite ein Infoportal zu den beschlossenen Energiepreisbremsen erstellt, das fortlaufend aktualisiert wird.

Am vergangenen Freitag (16. Dezember) hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Energiepreisbremsen gebilligt. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sind nach der Gas-Soforthilfe im Dezember die nächsten Bausteine des Entlastungspaketes des Bundes.

Die Energiepreisbremsen treten am 1. März 2023 in Kraft, werden aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 berechnet und ausgezahlt und sollen bis mindestens Ende April 2024 gelten. Ziel der Maßnahmen ist eine schnelle, wirkungsvolle und für die Kunden möglichst unkomplizierte Entlastung.

Stadtwerke-Kunden müssen sich um nichts kümmern

„Die beschlossenen Preisbremsen werfen natürlich viele Fragen auf, die wir auf unserem Portal sukzessive beantworten werden“, erläutert Björn Fütz, der bei den Stadtwerken eine Taskforce zur Umsetzung der Maßnahmen leitet. Das Portal wird fortlaufend erweitert und ausgebaut. „Ganz wichtig ist: Die Kunden müssen sich um nichts kümmern, die Abwicklung der Entlastungen übernehmen wir“, betont Fütz. Sollten Kunden aktiv werden müssen, werden sie gezielt angeschrieben und über die erforderlichen Schritte informiert.

Abwicklung der Energiepreisbremsen Kraftakt für Energieversorger

Wie bereits die Gas-Soforthilfe im Dezember ist auch die Abwicklung der Energiepreisbremsen ein Kraftakt für die Energieversorger. Zahlungsläufe müssen angepasst, IT-Systeme im Hintergrund entsprechend umgestellt werden. „Letztlich handelt es sich um einen Komplettumbau der Systeme – und das bei allen Versorgern in ganz Deutschland“, erläutert Björn Fütz. Die Stadtwerke arbeiten mit Hochdruck daran, die Arbeiten bis zum 1. März abgeschlossen zu haben. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es an der einen oder anderen Stelle mal ‚ruckelt‘. Wir werden aber dafür Sorge tragen, dass alle Kunden ihre Entlastungen erhalten.“

Das Infoportal auf der Stadtwerke-Webseite dient ganz gezielt als zentrale Anlaufstelle für Kunden. Fragen darüber hinaus beantworten auch die Ansprechpartner im Stadtwerke-Kundenzentrum an der Alten Poststraße 9 in Osnabrück. Das Kundenzentrum hat montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr geöffnet, freitags von 9 bis 14 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeitenden bereits ab 8:30 Uhr unter der Service-Hotline 0541 2002-2002 erreichbar. Die zentrale Mailadresse lautet kundenservice@swo.de.


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